Nürnberger Nachrichen, 14.01.2012
Folteropfer Amina F. darf doch bleiben
Erlangerin bekommt nach Attest einer Klinikärztin nun in Nürnberg einen Aufenthaltstitel
Ihr Schicksal hatte in Erlangen hohe Wellen geschlagen, weil ein Mitarbeiter der dortigen Ausländerbehörde ihr die Reise in ein Behandlungszentrum für Folteropfer verweigert hatte. Amina F. war als Kind entführt und sexuell missbraucht worden.
Ihr Fall war im letzten Jahr öffentlich geworden, weil der Bayerische Flüchtlingsrat und verschiedene Flüchtlingshilfsorganisationen einem Mitarbeiter der damals zuständigen Erlanger Ausländerbehörde vorgeworfen hatten, gegen die Interessen von Flüchtlingen zu entscheiden (die NN berichteten), und das Verhalten gegenüber Amina F. als Beleg dafür publik gemacht hatten. Die Erlanger Behörde hatte Amina F. unter anderem ein Fachgutachten verwehrt, das ihre Traumatisierung bestätigen sollte, und versucht, sie abzuschieben.
Nachdem die Betreuerinnen ihren Umzug nach Nürnberg erreicht hatten, ist die schwerkranke Frau von einer Nürnberger Klinikärztin untersucht und behandelt worden. Deren Attest hat nun wesentlich dazu beigetragen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der 26-Jährigen den Abschiebeschutz anerkannt hat. Auf dieser Grundlage hat ihr das Nürnberger Ausländeramt einen „Aufenthaltstitel“ verliehen, der eine Ausweisung nicht mehr zulässt.
Für die Flüchtlingsbetreuer ist diese Entwicklung ein Beleg für die restriktive Auslegung der Handlungsspielräume der Erlanger Ausländerbehörde. Der Erlanger Rechtsanwalt Rainer Frisch sagt: „Wenn man Amina die Reise in das Behandlungszentrum für Folteropfer erlaubt hätte, hätte man schon früher erkennen können, dass sie an einer behandlungsbedürftigen Krankheit leidet, die zur Feststellung von Abschiebungsverboten verpflichtet.“ rak