BR Online, 06.05.2010

Flüchtlingsunterkünfte: Familien dürfen raus

 

CSU und FDP beenden den Streit um Unterbringung für Asylbewerber in Bayern. Flüchtlingsfamilien und Kinder können nun schneller aus der Gemeinschaftsunterkunft in eine Privatwohnung umziehen. Opposition und Flüchtlingsrat kritisieren den Kompromiss.

Nach monatelangem Streit um die Unterbringung von Asylbewerbern in Bayern haben CSU und FDP sich auf einen Kompromiss verständigt. Danach soll es nun Erleichterungen für Familien und Kinder geben. Wie die beiden Fraktionschefs Georg Schmid (CSU) und Thomas Hacker (FDP) am Mittwoch mitteilten, sollen Familien und Alleinerziehende mit Kindern künftig schon nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen dürfen, "wenn und sobald ein rechtliches oder faktisches Ausweisungs- oder Abschiebungshindernis besteht".

Die "besonderen Belange Schwangerer" sollen den Angaben zufolge dagegen im Einzelfall geprüft werden. Alle anderen Flüchtlinge müssen bis zu vier Jahre nach Abschluß ihres ersten Asylverfahrens in der Gemeinschaftsunterkunft bleiben, bevor auch sie in Privatwohnungen umziehen können. Damit werde das Asylverfahren beschleunigt und die Erreichbarkeit der Asylbewerber sichergestellt, begründeten Schmid und Hacker diese Entscheidung. Abgelehnte Asylbewerber müssten ausreisen und würden daher bis zur Ausreise in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, erkärten die beiden Fraktionsvorsitzenden. Nach der bisher geltenden Regelung warten Asylbewerber in Bayern zum Teil über 10 Jahre in zu Gemeinschaftsunterkünften umgebauten ehemaligen Kasernen. auf einen endgültigen Bescheid ihres Asylantrags.

Heftige Kritik von Opposition und Flüchtlingsrat          

Der schwarz-gelbe Kompromiss zementiert nach nach Ansicht der Grünen die gängige Praxis im Umgang mit Asylbewerbern und sei "ein humanitäres Armutszeugnis", sagte die Flüchtlingsexpertin der Fraktion im Bayerischen Landtag, Renate Ackermann. Besonders bitter sei, dass die schwarz-gelbe Verhandlungsgruppe keine Verbesserungen für traumatisierte Flüchtlinge, Alte, Schwangere oder unbegleitete Minderjährige zugelassen habe. "Gerade Menschen mit besonderem Schutzbedürfnis sollten generell in Privatwohnungen untergebracht werden", forderte Ackermann. Der Bayerische Flüchtlingsrat wies darauf hin, dass die Asylverfahren regelmäßig zwei bis vier Jahre dauerten. Flüchtlinge ohne Familie müssten so sechs bis acht Jahre im Lager zubringen, sagte der Sprecher des Flüchtlingsrates, Alexander Thal. Auch er kritisierte, dass  Sonderregelungen für Schwangere nicht vorgesehen seien. Gerade diese Personengruppen hätten unter der Lagerunterbringung aber stark zu leiden.

Link zum Filmbeitrag:
http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/rundschau/fluechtlinge-neue-regeln-sozialausschuss-ID1273158628528.xml

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