Erlanger Nachrichten, 21.01.2012

Flüchtlingsrat vor Gericht

In München wird eine Unterlassungsklage verhandelt


Am 29. November wandten sich der Ausländer- und Integrationsbeirat der Stadt Erlangen, amnesty international Erlangen, das Internationale Frauencafé Nürnberg, die Flüchtlingsunterstützung Erlangen (flunterl) und die Ehrenamtliche Flüchtlingsbetreuung Erlangen (EFIE e.V.) mit Unterstützung des Bayerischen Flüchtlingsrats in einer Pressekonferenz an die Öffentlichkeit. Dabei berichteten drei Flüchtlinge aus Erlangen über ihre leidvollen Erfahrungen mit einem Beamten der Erlanger Ausländerbehörde. Gemeinsam forderten die Flüchtlingsorganisationen die Stadt Erlangen auf, ihn nicht mehr in der Ausländerbehörde einzusetzen (die EN berichteten).

Ordnungsgeld bis 250000 Euro

Dies wollte der Beamte nicht auf sich sitzen lassen. Er zeigte alle beteiligten Flüchtlingsorganisationen wegen Beleidigung an, weshalb die Staatsschutzabteilung der Kripo Erlangen ein Ermittlungsverfahren einleitete. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth umgehend eingestellt, da die Aussagen nicht strafbar sind.

Über seine Anwälte forderte der Mitarbeiter des Ausländeramts den Bayerischen Flüchtlingsrat zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Der Bayerische Flüchtlingsrat solle ihn nicht mehr als „Sheriff Gnadenlos“ betiteln und ihm nicht mehr vorwerfen, er treffe „Ermessensentscheidungen am rechten Rand“ und arbeite „mit allen Tricks, um Flüchtlinge an der Wahrnehmung ihrer Interessen zu hindern“.

Da der Bayerische Flüchtlingsrat die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnete, beantragte der Beamte eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München. Der Bayerische Flüchtlingsrat solle zur Unterlassung der inkriminierten Äußerungen verpflichtet werden. Bei Zuwiderhandlung solle ein Ordnungsgeld von 250000 Euro oder Ordnungshaft verhängt werden.

„Wir sehen keinen Grund, unsere Vorwürfe zurückzunehmen“, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist eine historische Errungenschaft der französischen Revolution und gehört zu den Grundfesten demokratischer Rechtsstaaten. Deshalb muss sich auch ein Beamter der Kritik der Öffentlichkeit stellen. Die gerichtliche Auseinandersetzung gibt uns die Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe vom Landgericht prüfen zu lassen.“

Wie berichtet, darf eine junge schwer traumatisierte Frau (26), die lange um ein Bleiberecht gekämpft hat, doch in Deutschland bleiben. Amina F. hatte entgegen der Entscheidung des Ausländeramts Erlangen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen — in Nürnberg.    en

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