dpa, 27.05.2015

Flüchtlingskind nicht geholfen – trotzdem Freispruch

Junge hatte schwarze Hautflecken


Das Urteil ist vermutlich ein erneuter herber Schlag für die Familie. Denn nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg haben sich die Mitarbeiter der Einrichtung sowie ein am Abend gerufener Bereitschaftsarzt nichts zuschulden kommen lassen. Oder zumindest kann man es ihnen mehr als drei Jahre später nicht mehr zweifelsfrei nachweisen. Der Richter spricht die Angeklagten frei. Die Erkenntnisse reichten für eine Verurteilung nicht aus, sagt er. Es habe zu viele Widersprüche gegeben, die auch die Zeugen nicht hätten aufklären können.

Quelle: Münchner Merkur

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