Passauer Neue Presse, 18.04.2009
Flüchtlinge im Wald
Netzwerk Lagerland hört Nöte der Asylbewerber
Fernab vom Ort, mitten im Wald, befindet sich das Flüchtlingslager Böbrach. Seit 1989 sind hier Menschen untergebracht, die in Deutschland Asyl beantragt haben. Das betreffende bayerische Gesetz schreibt vor, dass die Flüchtlinge für die Dauer des Verfahrens in Lagern leben müssen. Nach Ansicht des Flüchtlingsrats ist das bayerische Gesetz deutlich schärfer als in anderen Bundesländern.
In einem der Zimmer des Lagers in Böbrach sitzen fünf Afrikaner. Sie erzählen von ihrem Alltag. Am meisten Frust bereitet ihnen die Abgeschiedenheit. Die Männer sind zum Warten verdammt. Sie hausen in Drei-Bett- und Vier-Bett-Zimmern. Es existieren noch zwei Apartments, eines für zwölf, das andere für acht Personen. Nicht nur der Anschluss an Menschen fehlt ihnen, auch der Kontakt in ihre Heimat ist in der abgelegenen Unterkunft schwer möglich. Die Bewohner haben keinen Telefonanschluss und der Handyempfang ist schlecht. „Wir fühlen uns eingesperrt“, sagt einer der jungen Männer.
Sechs Quadratmeter seien für jeden Asylbewerber vorgeschrieben, sagt Leiter Hans Krönauer. „Wir liegen sogar darüber.“ Den Männern fehlt jedoch jegliche Intimsphäre, bei vielen schlägt sich das aufs Gemüt. Sie wünschen sich zudem Arbeit ? und mehr Deutschunterricht. Die ehrenamtlich tätige Lehrerin käme selten. Zweimal die Woche, sagt Leiter Krönauer.
Um zum Landratsamt Regen zu gelangen, fährt einmal die Woche ein Caritas-Bus. Dort erhalten die Bewohner zum Beispiel eine Genehmigung, wenn sie den Landkreis verlassen wollen oder einen Krankenschein, um einen Arzt aufzusuchen. Bei jeder weiteren Fahrt bezahlen sie den Linienbus selbst. 40 Euro Taschengeld erhalten sie monatlich.
Der Flüchtlingsrat fordert für die Asylbewerber ein „menschenwürdiges Leben in Wohnungen“. 180 Lager existieren in Bayern. Unterkünfte wie in Böbrach werden „Dschungel-Camps“ genannt, weil sie derart abgeschieden sind. „Wir wollen nicht, dass einzelne Lager geschlossen werden, wir wollen eine fundamentale gesetzliche Veränderung“, sagt Hans-Georg Eberl. Der Flüchtlingsrat hat jetzt eine Sammelpetition an den Landtag übergeben.
df