taz, 06.02.2012

Flüchtling soll zahlen

5.157 Euro für die eigene Abschiebung


Stolz zeigt Ali H. seinen blauen Reisepass. Ein solches Ersatzdokument erhalten all jene Flüchtlinge, denen Deutschland auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland gewährt. Seit 17 Jahren kämpft der 45-jährige Iraner dafür, hierbleiben zu dürfen. Am 28. Januar 2009 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihn offiziell als Asylsuchenden anerkannt. Damit, so dachte Ali H., sei nun endlich alles geregelt.

Doch vor Kurzem bekam er erneut Post von der Ausländerbehörde: eine Rechnung über 5.157,50 Euro. Die Stadt Erlangen fordert Ali H. auf, die Kosten für seine Abschiebung in den Iran zu bezahlen. Für eine Abschiebung im Jahr 2007, die nun, da sein Asylantrag anerkannt wurde, ungerechtfertigt erscheint.

"Am liebsten würde ich Erlangen für immer verlassen", sagt Ali H. Sein Taxi hat er vor dem Bahnhof geparkt, im Wagen spricht er offen. Zwar seien die Bedingungen in der Stadt ideal: die Arbeitslosigkeit ist niedrig, die Menschen sind freundlich. "Aber die Ausländerbehörde?" Ali H. schüttelt den Kopf. Das Einzige, was ihn noch in Mittelfranken halte, sei seine Adoptivmutter, wie er sagt. Eine 77-Jährige, die ihn aus Sympathie vor sieben Jahren adoptiert habe und um die er sich nun kümmere.

Als Student flüchtete Ali H. aus dem Iran. Immer wieder beantragte er Asyl, zuerst als politisch Verfolgter, später dann – nachdem er zum Christentum konvertiert war – als Mitglied einer verfolgten religiösen Minderheit. Erfolg hatte er nicht, obwohl er gut integriert ist und als Taxifahrer sein eigenes Geld verdient. 2007 beantragt er bei der Ausländerbehörde in Erlangen eine Reisegenehmigung nach Chemnitz. Dort muss er persönlich vorsprechen, um einen Asylfolgeantrag zu stellen. Statt ihm die Genehmigung zu erteilen, beantragt die Behörde Abschiebehaft. "Es waren vier Polizisten, die nachts an meine Türe schlugen", erinnert sich Ali H. aufgebracht. "Sie haben mich in Unterhosen mitgenommen." Er wird in den Iran abgeschoben - und festgenommen, im Gefängnis geschlagen und mit dem Kopf unter Wasser getaucht. Sechs Monate später kann er fliehen und kommt zurück nach Deutschland. Nun, da er gefoltert wurde, wird sein Asylantrag anerkannt. Trotzdem soll er die Rechnung für seine Abschiebung bezahlen.

Gnadenlose Beamte

Die Behörde beruft sich auf das Aufenthaltsgesetz des Bundes. "Die Kommunen sind dazu verpflichtet, Kosten einzutreiben, die dem Staat durch eine Abschiebung entstanden sind", sagt Peter Gertenbach, Sprecher der Stadt Erlangen. Nach Angaben des BAMF kann eine Abschiebung bis zu 30.000 Euro kosten, wenn dafür eigens eine Maschine gechartert wird. Dass es den Ausländerbehörden der Länder nur selten gelingt, die Kosten einzutreiben, liegt zum einen daran, dass es nur wenige abgeschobene Flüchtlinge zurück nach Deutschland schaffen. Zum anderen hätten die meisten Flüchtlinge kein Geld, so Gertenbach.

Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingsrat kritisiert, dass Ali H. überhaupt abgeschoben wurde, und macht dafür vor allem einen Mitarbeiter der Ausländerbehörde verantwortlich. "Es ist ungewöhnlich, dass jemand so gnadenlos vorgeht", sagt Thal. Geschichten wie diese gebe es in Erlangen serienmäßig. "Der Mitarbeiter trifft regelmäßig Entscheidungen am rechten Rand und nutzt seinen Ermessensspielraum, um den Flüchtlingen zu schaden", so Thal.

Ali H.s Anwalt hat mittlerweile Klage gegen die Rechnung eingereicht. Die Chancen, dass der Kostenbescheid aufgehoben wird, stehen gut. "Wir sehen zu, dass wir zu einer vernünftigen Lösung kommen", sagt der Sprecher der Stadt.

von Marlene Halser

Quelle: taz

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