junge Welt, 30.04.2009

Erfolgreicher Widerstand gegen Polizeigewalt

Frankfurt/Main: Prozeß gegen Flüchtling eingestellt, der eigene Abschiebung verhindert hatte

Wenigstens sei die Sache jetzt beendet, freute sich Felleke Bahiru Kum nach Ende des Prozeßes am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main. Kum lebt als Flüchtling seit 2001 in Deutschland. Die Behörden wollten ihn abschieben, doch das konnte er verhindern. Richterin Wetscherka-Hildnern stellte nun das Verfahren wegen »Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte« ein. Selbst die Staatsanwaltschaft stimmte dieser Entscheidung zu.

Bereits im Dezember 2007 sollte der Aktivist der äthiopischen Exil­opposition im Schnellverfahren wegen des gleichen Vorwurfs verurteilt werden. Gut ein Jahr zuvor, am 4. September 2006, hatte er sich gegen seine Abschiebung nach Addis Abeba gewehrt. Er sollte mit Gewalt in den Flugzeugsitz gezwunugen werden. Dagegen sträubte er sich. Der Pilot weigerte sich draufhin, den äthiopischen Flüchtling zu transportieren. Der anschließende Prozeß platzte seinerzeit, weil die Richterin die »Umstände genauer prüfen« wollte. Damals waren nur Belastungszeugen geladen worden. Weder der Pilot noch die Flugbegleiter der Lufthansa-Maschine konnten angeblich ausfindig gemacht werden. Die Fluggesellschaft habe die Daten gelöscht, teilte Felleke Bahiru Kums Anwalt Markus Künzel mit. Beim aktuellen Gerichtsverfahren waren wieder nur jene vier Polizisten als Zeugen geladen, die Kum seinerzeit abschieben wollten.

Felleke Bahiru Kum erinnert sich noch deutlich an den Schmerz, den ihm die Polizisten mit den Klettverbandfesseln zufügten. Kurz vor Verhandlungsbeginn berichtete er gegenüber junge Welt nochmals von den damaligen Ereignissen. »Doppeltes Unrecht – Erst Abschiebeversuch, dann Strafbefehl« war auf einem der Transparente vor dem Gerichtsgebäude zu lesen, mit dem sich Aktivisten vom »Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main« solidarisch mit Kum erklärten. Zudem waren auch Mitarbeiter von Pro Asyl gekommen, die sich nach dem positiven Ausgang des Verfahrens nun um das Aufenthaltsrecht des Flüchtlings kümmern wollen. Bisher hat er nur eine sogenannte Duldung. Ein Asylantrag liege dem Bundesamt für Migration seit zwei Jahren vor, berichtete Anwalt Künzel.

Felleke Bahiru Kum läßt sich von der langen Verfahrensdauer nicht beeindrucken. Er ist politisch sehr aktiv. Kürzlich startete er mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat eine Aktion gegen Zwangslager für Flüchtlinge in Bayern. »Wohnungen statt Flüchtlingslager«, forderte er bei einer Anhörung im Münchner Landtag. Bei der Verhandlung am Mittwoch wirkte die Richterin sichtlich geschockt, als sie erfuhr, daß Kum mit wöchentlich zwei Essenspaketen und 40 Euro Taschengeld monatlich auskommen muß.

Gitta Düperthal

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