Coburger Tageblatt, 27.06.2011

Coburger Kirchenasyl rettet irakische Familie

Familie Ghareb kann nach zwei Monaten Kirchenasyl in Deutschland bleiben. Sie sollte am 2. März 2011 nach Schweden abgeschoben werden.

 

Von dort hätte der christlichen Familie die sofortige Weiterabschiebung nach Bagdad gedroht, da ihr Asylantrag in Schweden abgelehnt wurde. Dies wollten die Coburger St. Augustin Gemeinde und der Bayerische Flüchtlingsrat nicht hinnehmen, denn im Irak ist die Familie von Anschlägen und der Verfolgung aufgrund ihrer Religion bedroht.

Nachdem trotz einer Bundestagspetition, Unterschriftensammlungen und der Intervention des Bamberger Bischof Ludwig Schick weiter abgeschoben werden sollte, entschied sich die Gemeinde am 9. April, die Familie über ein Kirchenasyl zu schützen. Zwei Monate später kam nun die Nachricht: Da die Überstellungsfrist nach Schweden abgelaufen ist, wird nun in Deutschland ein Asylverfahren durchgeführt. Da Deutschland im Gegensatz zu Schweden die gefährliche Situation im Irak anerkennt, hat die Familie gute Chancen bleiben zu können.
Familie Ghareb floh im Jahr 2006 aus Bagdad nach Schweden, um der Bedrohung durch alltägliche Gewalt und religiös motivierte Übergriffe und Anschläge zu entgehen. In Schweden wurde ihr Asylantrag jedoch abgelehnt. Als ihr im Jahr 2010 die Abschiebung nach Bagdad drohte, flüchtete die Familie weiter nach Deutschland, wo ein Bruder von Herrn Ghareb als anerkannter Flüchtling lebt. Aufgrund von EU-Regelungen drohte der Familie jedoch die Abschiebung nach Schweden und von dort die Weiterabschiebung nach Bagdad. Die Dublin II-Verodnung sieht vor, dass Fluchtgründe von Menschen die zuvor in einem anderen EU-Land waren in Deutschland nicht geprüft, sondern die Personen direkt zurückgeschoben werden.

"Der Einsatz der Gemeindemitglieder ist ein vorbildliches Beispiel für solidarisches Handeln und prakitizierte Nächstenliebe. Wir freuen uns sehr dass die Familie bleiben kann, doch vielen weiteren Menschen drohen immer noch Kettenabschiebungen und humanitäre Not aufgrund der Dublin II-Verordnung. Durch diese Verordnung werden rechtstattliche Prinzipien und elementare Flüchtlingsrechte verletzt, sie muss daher sofort ausgesetzt werden", erklärt Tobias Klaus vom Bayerischen Flüchtlingsrat.

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http://www.infranken.de/nachrichten/lokales/coburg/Coburger-Kirchenasyl-rettet-irakische-Familie;art214,176201

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