Süddeutsche Zeitung, 01.06.2006

Boykott-Aufruf ist keine Straftat

Gericht stellt Verfahren gegen Flüchtlingshelfer ein

Süddeutsche Zeitung: Die Szene wirkte wie der Schauplatz eines Bürgerrechtdramas: Rund 20 Demonstranten hatten auf dem Vorplatz des Justizgebäudes an der Nymphenburger Straße Stellung bezogen. Auf Transparenten forderten sie: "Stoppt die Kriminalisierung von Menschenrechtlern!" Damit machten sie einem lange aufgestauten Ärger Luft, denn in den vergangenen Monaten waren mehrmals Aktivisten der Flüchtlingshilfe-Organisation "Karawane" wegen ihrer Bemühungen zum Schutz für Asylbewerber angeklagt worden. Jetzt musste sich erneut einer von ihnen vor Gericht verantworten.

Dem Studenten Hans-Georg E., 30, wurde vorgeworfen, im Oktober 2004 Flugblätter an nigerianische Flüchtlinge verteilt zu haben. Auf diesen Schreiben wurde den Afrikanern geraten, einer Einladung des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zur Ausstellung von nicht genau spezifizierten Dokumenten auf keinen Fall nachzukommen. Nach Auffassung der "Karawane" sollte diese Einladung lediglich dazu dienen, "Ausreisepapiere" für eine zukünftige Abschiebung auszustellen. Die Staatsanwaltschaft war allerdings der Auffassung, dass E.s Aufruf zum Boykott der Einladung einer Aufforderung zu einer Straftat gleichkam.

Bereits vor Beginn der Verhandlung waren alle Zuschauersitze des kleinen Gerichtssaals mit "Karawane"-Aktivisten voll besetzt, sodass einige den Richterspruch vor verschlossenen Türen abwarten mussten. Auf der Anklagebank verteidigte sich indessen Hans-Georg E. mit dem Hinweis, dass alle vom KVR eingeladenen Flüchtlinge eine Duldung für ihren Aufenthalt in Deutschland gehabt hätten und somit nicht ausweispflichtig gewesen seien. Demnach könne auch der Aufruf zum Boykott der Einladung nicht strafbar sein. Nach kurzer Anhörung zweier Zeugen zog sich die Richterin mit Verteidiger und Staatsanwalt zurück, um wenig später mitzuteilen: "Das Verfahren wird eingestellt, die Prozesskosten trägt der Staat."

Trotz seiner Freude über den Prozessausgang zeigte sich Verteidiger Hartmut Wächtler verärgert: "Es war wieder einmal eines dieser Verfahren, bei denen man sich wirklich fragt, warum es überhaupt angestrengt wurde." Sein ebenso erzürnter Mandant hatte dafür seine eigene Erklärung: "Die Staatsanwaltschaft will doch nur versuchen, uns vor solidarischem Handeln mit Flüchtlingen abzuschrecken. " Natürlich sei das nicht gelungen, sagte er trotzig, aber für die Anwaltskosten von mehreren Hundert Euro muss er dennoch aufkommen.

Janek Schmidt

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