Süddeutsche Zeitung, 25.01.2012

Beamter kontra Flüchtlingsrat

Mitarbeiter der Stadt Erlangen wehrt sich vor Gericht gegen Vorwürfe


Die massive Kritik des Bayerischen Flüchtlingsrates an einem Mitarbeiter der Ausländerbehörde Erlangen beschäftigt am heutigen Mittwoch das Landgericht MünchenI. Der Beamte will den Flüchtlingsrat per Unterlassungserklärung dazu zwingen, die Vorwürfe gegen seine Person nicht mehr zu wiederholen - darunter auch die Einschätzung, er treffe 'Ermessensentscheidungen am äußersten rechten Rand, um Flüchtlinge an der Wahrung ihrer Interessen zu hindern'. Für den Fall der Zuwiderhandlung fordert der Rechtsanwalt des Beamten ein Ordnungsgeld bis zu 250000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. 'Zu keinem Zeitpunkt' habe sein Mandant 'mit Tricks oder Täuschungen gearbeitet'. Die Stadt Erlangen ihrerseits hatte erklärt, es sei verletzend, den Beamten als 'Sheriff Gnadenlos' zu bezeichnen.

'Wir sehen keinen Grund, unsere Vorwürfe zurückzunehmen', sagt Alexander Thal, der Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. Der Streit mit der Ausländerbehörde in Erlangen geht letztlich auch auf den Fall Ali H. zurück - einem Iraner, der zum Christentum konvertiert war. 2007, als zwei Christen im Iran hingerichtet wurden, wollte er aus Angst vor einem ähnlichen Schicksal einen Asylfolgeantrag stellen. Bei der Ausländerbehörde Erlangen habe er deshalb darum ersucht, eine Reiseerlaubnis nach Chemnitz zu bekommen, um dort beim für ihn zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge persönlich den Folgeantrag stellen zu können. Kurz darauf wurde er nach Angaben des Flüchtlingsrates jedoch festgenommen und nach Iran abgeschoben. 'In Iran wurde er - wie befürchtet - am Flughafen inhaftiert und im Gefängnis gefoltert', begründet Thal die harsche Kritik am zuständigen Beamten der Erlanger Ausländerbehörde.

Ali H., dem indes die Flucht aus dem Gefängnis in Iran und die erneute Einreise nach Deutschland gelang, wurde für den Flüchtlingsrat dabei zu einer Art Kronzeuge. Das kommt H., der seit 2008 als Asylberechtigter anerkannt ist, nun teuer zu stehen. Die Stadt Erlangen fordert von ihm die Kosten für die Abschiebung zurück - 5157 Euro.      dm

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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