Deutscher Caritasverband, 19.06.2012

Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen

Bundesverfassungsgericht verhandelt am Internationalen Tag des Flüchtlings über Höhe der Leistungssätze


"Das Asylbewerberleistungsgesetz muss endlich abgeschafft werden. Das Zwei-Klassen-System in der Grundsicherung ist menschenunwürdig", fordert Caritas-Präsident Peter Neher einen Tag vor der mündlichen Verhandlung über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter verhandeln am heutigen Welttag des Flüchtlings über die Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Grundleistungen nach dem AsylbLG.

Der Deutsche Caritasverband (DCV) fordert seit Jahren die Abschaffung dieses Gesetzes, das seit seiner Einführung als Verstoß gegen die Menschenrechte kritisiert wird. Seit 1993 wurde die jährliche gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Leistungshöhe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten nicht mehr vorgenommen. Mittlerweile liegt die Höhe der Leistungen, die für Asylbewerber in diesem Gesetz festgeschrieben sind, zwischen 30 und 47 Prozent unter dem Niveau des Existenzminimums, wie es in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende festgeschrieben ist. Hinzu kommt das Sachleistungsprinzip des AsylbLG, das eine diskriminierende und integrationshemmende Wirkung hat. Auch die Anwendung dieses Prinzips, die einen Vorrang von Sachleistungen vor Geldleistungen vorsieht, greift unverhältnismäßig in die Grundrechte ein.

"Dieses Gesetz hat gravierende Folgen für die betroffenen Menschen. Sie leben unterhalb des in Deutschland festgelegten soziokulturellen Existenzminimums und sind von der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft faktisch ausgeschlossen", macht Neher deutlich. Besonders schwierig sei die Situation für Kinder und Jugendliche. "Ihre Entwicklung und ihre Bildungs- und Zukunftsperspektiven werden von Anfang an beschnitten. Wie soll unter diesen Voraussetzungen ihre Integration in Deutschland gelingen", kritisiert der Caritas-Präsident.

"Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Leistungshöhe des Asylbewerberleistungsgesetzes in den nächsten Monaten als verfassungswidrig beurteilen wird. Dann werden zumindest verfassungskonforme Anpassungen der Leistungshöhe stattfinden müssen", erwartet Neher.

Im Jahr 2009 erhielten mehr als 121.000 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 28 Prozent davon waren Asylsuchende, 42 Prozent hatten eine Duldung und 10 Prozent einen Aufenthaltstitel z. B. als Bürgerkriegsflüchtlinge. Ebenfalls unter dieses Gesetz fallen die Ehegatten, die Lebenspartner und minderjährige Kinder. Laut Gesetz sind Leistungen nach dem AsylbLG für die Bezugsdauer von mindestens vier Jahren vorgesehen, bevor Analogleistungen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch in Betracht kommen können.

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