n-tv, 20.06.2012

Asylbewerber verdienen mehr

Karlsruhe sieht Parallelen zu Hartz IV


Das Bundesverfassungsgericht soll über die Höhe der Leistungen für Asylbewerber befinden. Mit zusammengenommen rund 225 Euro im Monat sind die tatsächlich ziemlich knapp bemessen. Vor allen Dingen, wenn zum Vergleich Hartz IV herangezogen wird, finden die Kläger. Es scheint sicher, dass sich die Karlsruher Juristen dieser Sichtweise anschließen werden.

Die letzte Anpassung liegt so weit zurück, dass der Satz noch in D-Mark angegeben wird. In Euro umgerechnet erhalten erwachsene Asylbewerber in Deutschland Sachleistungen in Höhe von 184,07 Euro und eine Barauszahlung von 40,90 Euro im Monat. Das sind rund 40 Prozent weniger als ein Hartz-IV-Empfänger - und in den Augen vieler Kritiker viel zu wenig.

Nun zeichnet sich ab, dass sich das Bundesverfassungsgericht dieser Haltung anschließt. Die Karlsruher Richter müssen prüfen, ob der seit 1993 geltende Leistungskatalog in der Höhe noch angemessen ist oder die Bundesregierung zum Nachbessern gezwungen werden sollte. Schon zu Beginn der Verhandlungen ließ der Erste Senat unter Leitung des Vorsitzenden Ferdinand Kirchhof durchscheinen, dass genau das passieren wird.

Regierung wehrt sich

Es sei auffällig, dass die Leistungen seit 19 Jahren nicht gestiegen seien, obwohl der Gesetzgeber bei Bedarf zur Anpassung verpflichtet sei, sagte Kirchhof. Und bringt damit Schwarz-Gelb wie aber auch die Vorgängerregierungen in Erklärungsnöte.

Die geht direkt in Abwehrhaltung. Staatssekretärin Annette Niederfranke vom Bundesarbeitsministerium verteidigte stellvertretend das Kabinett: Man arbeite bereits an einer Reform des die Sätze regelnden Asylbewerberleistungsgesetz. Eine Neubewertung des Bedarfs sei jedoch sehr schwer, da etwa kein eigenständiges Datenmaterial vorliege.

Recht auf Existenzminimum

Ins Rollen gebracht hat das Karlsruher Verfahren eine junge Familie: Ein irakischer Kurde und seine seit 14 Jahren in Deutschland lebende Nigerianerin zogen bis vor das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Seit Geburt ihrer mittlerweile eingebürgerten Tochter ist die Kasse knapp. Die Richter haben der Familie recht und erklärten das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig.

Hintergrund dieser Auffassung ist ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 2010. Damals befanden die Richter, dass der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger zu niedrig sei und daher neu berechnet werden müsse. Die Kläger berufen sich darauf nun und argumentieren: Wenn das schon zu wenig ist, dann können die Leistungen für Asylbewerber so ebenfalls nicht rechtens sein.

Ein Argument, dass nun offenbar auch das Verfassungsgericht für plausibel hält: Kirchhof sagte in einer ersten Stellungnahme, das der Unterschied ins Auge steche. Hinzu komme, dass die Berechnung der Leistung für Asylbewerber "weder erklärt noch dokumentiert" wurde. Die Leistungen müssten sich genauso wie die Hartz-IV-Sätze "am Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums messen lassen", so Kirchhof. Verfassungsrichterin Susanne Baer, die den Fall vortrug, verwies darauf, dass das Preisniveau sich seit 1993 um rund 30 Prozent erhöht habe.

Quelle: n-tv

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