Süddeutsche Zeitung, 18.07.2012

Asylbewerber haben Anspruch auf mehr Geld vom Staat

 

225 Euro im Monat sind zu wenig: Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die staatlichen Hilfen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge erhöht werden müssen. Künftig sollen sie in etwa auf dem Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV liegen. Die derzeitigen Leistungen verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen in etwa auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV erhöht werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Demnach reichen die bisherigen Leistungen für Asylbewerber nicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus.

Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die Leistungen neu zu regeln. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung. Die seit 1993 unverändert geltenden Sozialleistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge lagen bislang bei einem Betrag von 220 bis 225 Euro monatlich. Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger liegt mit 364 Euro deutlich höher.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte bezweifelt, dass die Summe das Existenzminimum eines Erwachsenen deckt und legte das Gesetz deshalb den Karlsruher Verfassungsrichtern zur Prüfung vor.

Schon in der mündlichen Verhandlung äußerten die Karlsruher Richter deutliche Zweifel daran, ob die Leistungen für Asylbewerber mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar sind.

Ursprünglich sollten Asylbewerber von 1993 an Naturalleistungen und nur ausnahmsweise Geldzahlungen erhalten. Als das Gutscheinsystem in der Praxis auf Schwierigkeiten stieß, stiegen jedoch die meisten Bundesländer auf Geldleistungen um.

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