Münchner Merkur, 19.07.2012

Asylbewerber: Geld statt Essenspakete gefordert


Mehr Leistungen für Asylbewerber: Nach dem Karlsruher Richterspruch fordern Flüchtlingsorganisationen den Freistaat auf, künftig nicht nur mehr Geld zu geben, sondern auch die Essenspakete abzuschaffen. Doch das Sozialministerium blockt ab.

184 Euro im Monat in Form von Essens-, Hygiene- oder Kleidungspaketen sowie 40,90 Euro Taschengeld bar auf die Hand – so viel stand einem erwachsenen Asylbewerber in Bayern bislang zu. Die Höhe blieb fast 20 Jahre lang unverändert, obwohl das Preisniveau seitdem um 30 Prozent gestiegen ist.

Künftig müssen es insgesamt gut 100 Euro mehr sein – 336 Euro, davon 130 Euro Bargeld, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2011. Geklagt hatten zwei Asylbewerber aus Nordrhein-Westfalen. Dem Bund attestieren die Karlsruher Richter schwerwiegende Mängel bei der Versorgung der Flüchtlinge. Es gebe „ein offensichtliches Defizit in der Sicherung der menschenwürdigen Existenz“, heißt es. Dem Asylbewerberleistungsgesetz lege offenbar die Annahme zugrunde, dass eine kurze Aufenthaltsdauer die begrenzte Leistungshöhe rechtfertige. Das gehe nicht.

Auch die Motivation, durch möglichst geringe Leistungen Anreize für Flüchtlingswanderungen Richtung Deutschland zu verhindern, verwerfen die Richter rundweg. „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“, erklären sie mit Verweis auf Artikel 1 des Grundgesetzes („Die Menschenwürde ist unantastbar“).

Eine „schallende Ohrfeige“ für die Bundesregierung nennt Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingsrat das Urteil. Der bayerische Diakoniepräsident Michael Bammessel formuliert nicht minder deutlich, das Urteil sei absehbar gewesen. „Es war nicht einzusehen, warum Asylbewerber weniger Geld als Hartz-IV-Empfänger benötigen sollten.“ Zugleich fordert Bammessel, das „demütigende“ System der Essens- und Hygienepakete endlich abzuschaffen. Ähnlich äußert sich die bayerische SPD. Pakete für Essen statt Bargeld gibt es in den meisten anderen Bundesländern nicht. Doch das Ministerium von Christine Haderthauer denkt gar nicht daran, die Pakete abzuschaffen. „Bayern wird auch weiter den Sachleistungsvorrang umsetzen“, betont ein Sprecher gegenüber unserer Zeitung. Allerdings gibt es mittlerweile in einigen Landkreisen, etwa Erding und Miesbach, Pilotprojekte mit bargeldlosen Supermärkten, in denen die Flüchtlinge nach einem Punktesystem einkaufen können. Doch kommt auch Bayern nicht umhin, die Ausgaben insgesamt zu erhöhen. Man rechne mit Mehrkosten, die noch nicht feststünden, heißt es.

Knapp 11 400 Asylbewerber leben derzeit in Bayern, ihre Zahl steigt seit einigen Jahren stetig an (siehe Grafik). Bei den meisten läuft das Anerkennungsverfahren, anderen – vor allem Afghanen – wurde der Asylstatus verwehrt, sie werden jedoch aus humanitären Gründen nicht abgeschoben und haben einen Status als „geduldete“ Flüchtlinge. „Aufenthaltsgestattung“ heißt das im Amtsdeutsch. Der Großteil der Flüchtlinge, über 10 000, lebt in Gemeinschaftsunterkünften, die dezentrale Unterbringung in Landkreisen ist zum Teil heftig umstritten, aktuell etwa in Schongau.

Das bayerische Sozialministerium hält an den Gemeinschaftsunterkünften fest, Alexander Thal vom Flüchtlingsrat nennt sie schlicht „Lager“ und sieht im gestrigen Richterspruch einen Hebel, diese abzuschaffen. In dem Urteil werde die bayerische Staatsregierung „abgestraft“, sagt er. Die von Bayern erlassene Asyldurchführungsverordnung erwähne explizit, dass die Unterbringung der Asylbewerber „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“ solle. Das sei mit dem Geist des Urteils unvereinbar.

Dirk Walter

Quelle: Münchner Merkur

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