Neues Deutschland, 22.03.2013

Anspruch auf Sprachkurse

Integrationsminister wollen Integrationschancen von Flüchtlingen verbessern


Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge sollen in Zukunft einen Anspruch auf vom Bund bezahlte Deutschkurse bekommen. Das hat die Integrationsministerkonferenz der Bundesländer gestern in Dresden einstimmig beschlossen.

Bisher gilt der Anspruch auf die Teilnahme an einem Sprachkurs nur für Zuwanderer, die einen Aufenthaltsstatus haben. Der Antrag des Landes Brandenburg sah ursprünglich vor, dass Asylsuchende einen Zugang zu sogenannten Integrationskursen haben sollen wie Zuwanderer mit Aufenthaltsstatus auch. »Auf Wunsch der Unionsminister wurde der Antrag geändert«, teilte Brandenburgs Integrationsminister Günter Baaske (SPD) nun am Donnerstag mit. Diese Personengruppe soll nur reine Sprachkurse bekommen. Die in den Integrationskursen noch enthaltene Vermittlung von Kenntnissen über die deutsche Rechtsordnung und das Wertesystem werden ihnen vorenthalten. Warum, das bleibt das Geheimnis der CDU-Landesminister.

Auch Zuwanderer aus EU-Staaten sollen in Zukunft einen Anspruch auf Deutschkurse erhalten. Diese Regelung zielt auf Armutsflüchtlinge aus Osteuropa und soll ihre Integration ermöglichen. Die Zuwanderer aus den EU-Staaten sollen auch Zugang zu EU-Fördertöpfen erhalten, was Bürgern aus der Union bisher versagt ist. Angesichts der zunehmenden Armutszuwanderung aus einigen EU-Staaten wird dies nun angefochten.

Auch Bayerns Integrationsministerin Christine Haderthauer (CSU) stimmte den Sprachkursen für Asylsuchende zu. Allerdings war ihrer Entscheidung eine Posse vorausgegangen: Auf Einladung von Kirchenvertretern besuchte sie diese Woche ein Asylheim. Als auch Bewohner ihre Anliegen mitteilen wollten, floh sie mit ihrem Dienstwagen vor den Flüchtlingen. Kirchenvertreter hatten Haderthauer allerdings die Zusage zu Sprachkursen abringen können.

Beschlüsse der Integrationsministerkonferenz sind nicht bindend. Wenn sie eine Zweidrittelmehrheit erhalten, kommt das Thema allerdings als Vorlage in den Bundesrat. Dort gilt die Zustimmung als sicher. Ob sich der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode damit beschäftigen wird, ist jedoch ungewiss.

Eine nötige Zweidrittelmehrheit erhielt auch der Antrag aus Kiel und Mainz auf eine generelle Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, wonach hier geborene Migrantenkinder sich bis zum 23. Lebensjahr zwischen dem Pass der Eltern und dem deutschen Pass entscheiden müssen und in Entscheidungskonflikte geraten. »Unser Ziel kann es nicht sein, Bürger zu verlieren. Unser Ziel muss sein, mehr Einbürgerungen zu verwirklichen«, erklärte Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Guntram Schneider. »Ich hoffe, das verpufft nicht in Berlin. Das Verbot der Mehrstaatlichkeit passt nicht in unsere Zeit. Die Mehrheit der modernen Industriestaaten hat eine Einbürgerungsregelung, die Mehrstaatigkeit erlaubt.« Die unionsgeführten Länder, die in der Konferenz in Niedersachsen in der Minderheit sind, lehnten den Doppelpass ab.

Ein Antrag mehrerer Bundesländer auf Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber scheiterte knapp an der notwendigen Zweidrittelmehrheit. Gefordert wurden hingegen weitere Schritte zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse und eine weitere Öffnung des Arbeitsmarktes für qualifizierte Zuwandere.

Marina Mai

Quelle: Neues Deutschland

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