Fachtag "Potentiale, Perspektiven und Hürden. Wege für Geflüchtete in qualifizierte Beschäftigung"

Fachtage des Bleib in Bayern Projekts des Bayerischen Flüchtlingsrats in Kooperation mit dem Würzburger Flüchtlingsrat

Do, 12.03.2020 | 12.30 - 17.30 Uhr |KHG – Katholische Hochschulgemeinde, Hofstallstr. 4, 97070 Würzburg

 

Die erhöhte Zuwanderung von Geflüchteten stellt alle Akteure vor größere Herausforderungen. Die Integration in den qualifizierten Arbeitsmarkt, so das einhellige Urteil, ist zentral für eine gelingende gesellschaftliche Integration. Bei den Bemühungen, Geflüchtete in den Arbeitsmarkt zu bringen, hat an vielen Stellen ein Umdenken eingesetzt. In Handwerk und Wirtschaft werden dringend neue Arbeitskräfte benötigt. Zur gleichen Zeit leben viele geflüchtete junge Menschen bei uns, die eine qualifizierte Ausbildung anstreben.

Seit 2015 haben alle Akteure, die Kommunen, die Kammern, die Agenturen und Jobcenter, schließlich auch die Berufsschulen und anderen Akteur*innen aus dem Schul- und Bildungssektor, viel engagierte Arbeit in die Integration von Geflüchteten gesteckt. Dennoch bleiben Hürden und Schwierigkeiten, darunter der restriktiv geregelte Beschäftigungszugang für Geflüchtete im Verfahren und Geduldete.

Die Fachtage „Potentiale, Perspektiven und Hürden“ des „Bleib in Bayern“-Projekts des Bayerischen Flüchtlingsrats finden ab Juli 2018 in allen bayerischen Regierungsbezirken statt. Mit den sieben Veranstaltungen sowie einer Schlusskonferenz in München wollen wir den Blick auf Veränderungen seit 2015 richten, Verbesserungen und Perspektiven herausarbeiten, auch Schwierigkeiten und Probleme benennen und Lösungsvorschläge und Forderungen formulieren.

An dem Fachtag geht es um Informationen und konkrete Stellungnahmen aus unterschiedlichen Fachbereichen zu den Möglichkeiten, die Integration in Arbeit und Ausbildung zu stärken. Neben einem Vortrag des Rechtsanwalts Michael Koch zu Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung (Mitwirkungspflichten, Arbeitsverbote, 3+2 Regelung), wollen wir in einer Expert*innenrunde den Blick auf das bisher Erreichte werfen und fragen, welche Weichen für die Zukunft gestellt werden müssen.

Ablauf

 

12.00 - 12.30    Anmeldung, Ankommen, Begrüßung

 

12.30 - 13.00    Grußworte und Einführung

 

13.00 - 14.30    Vortrag Rechtsanwalt Michael Koch

Geflüchtete in Ausbildung und Beschäftigung + Diskussion

 

14.30 - 15.00    Kaffeepause

 

15.00 - 15.15    Kurzüberblick – Dr. Stephan Dünnwald

„Migrationspaket“: Was bringen die Gesetzesänderungen bei Fachkräfteeinwanderung/Duldung

 

15.15 - 15.30    Betroffenenperspektive

 

15.30 - 17.00     Expert*innenrunde: Schule - Ausbildung - Beruf

Rainer Radler, Leiter des Jobcenters Würzburg

Ralf Geisler, Stellv. Leiter der Franz-Oberthür-Schule Würzburg

Christian Rappold, Willkommenslotse der HWK für Unterfranken

Lars Fengler, Fachbetreuer Sozial- und Kinderpflege, Klar-Oppenheimer-Schule Würzburg

 

Kosten: Der Eintritt ist frei – Spenden sind erwünscht


Anmeldung: Zur Anmeldung >>>


Mehr Informationen:

Facebook: zur Veranstaltung >>>

 

Veranstalter*innen: Bayerischer Flüchtlingsrat - Projekt Bleib in Bayern (aus den bayerischen IvAF-Netzwerken FiBA 2 - Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung und BAVF II - Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge), Würzburger Flüchtlingsrat

Das Projekt BLEIB IN BAYERN ist ein Teilprojekt der Netzwerke BAVF II (Bayerisches Netzwerk für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge) und FiBA 2 (Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung).

 

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FiBA 2 - Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung
Landeshauptstadt München
Amt für Wohnen und Migration
Franziskanerstr. 8
81699 München
 
Tel: 089 - 233-40867
 
viola.hoerbst@muenchen.de
 
 

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BAVF II - Netzwerk
Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH
Wertachstr. 29
86153 Augsburg
 
Tel: 0821 90799 38
Fax: 0821 90799 59

thomas.wilhelm@tuerantuer.de
www.tuerantuer.de
 

 

Das Projekt BLEIB IN BAYERN wird gefördert im Rahmen des ESF-Integrationsrichtlinie Bund - Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen“ (IvAF) mit einem mindestens nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds.