18.04.2016

Zwangsweise Wohnsitzauflagen sind integrationsfeindlich

Studie des Flüchtlingsrats zeigt: Integration in den Arbeitsmarkt wird durch Wohnsitzauflagen behindert

 

Der Bayerische Flüchtlingsrat spricht sich klar gegen eine Verpflichtung zur Wohnsitznahme für Flüchtlinge aus.

Unsere Erfahrung zeigt: in den meisten Fällen ist die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge integrationsfeindlich. Die Wohnsitznahme sollte freiwillig erfolgen, dies unterstützt die Integration in Bildung und Arbeit. Wenn auf dem Land für Flüchtlinge erreichbare Angebote existieren, dann werden viele in ihren Ortschaften bleiben. Das ist aber vielerorts nicht der Fall,“ so Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „eine erzwungene Wohnsitznahme widerspricht nicht nur dem Freizügigkeitsgrundsatz, sie verhindert Integration und wird zahlreiche Folgeprobleme nach sich ziehen.“ 

Der Flüchtlingsrat hat in einer jetzt veröffentlichten Studie anhand von vier Orten in Niederbayern untersucht, wie es um die Erreichbarkeit von Deutschkursen, Ausbildung und Arbeit bestellt ist. Das Fazit: Der Wohnort allein entscheidet nicht über den Zugang zur Arbeit. Für viele Flüchtlinge erweist sich aber die Kombination zwischen eingeschränkter Mobilität und restriktiver Praxis der Ausländerbehörden als eine hohe Barriere. Die aktiven Flüchtlinge suchen sich eine Bleibe in der Nähe ihrer Arbeitsplätze, und sind nur noch formal an den zugewiesenen Wohnorten gemeldet. Die weniger dynamischen bleiben auch dort, wo es keine Angebote gibt und werden zu einer Belastung für die Kommunen. Die Studie konzentriert sich auf noch nicht anerkannte oder abgelehnte Flüchtlinge. Aber eine Reihe von Ergebnissen lassen sich auch für anerkannte Flüchtlinge anwenden.

Grundsätzlich gilt: dort, wo Flüchtlinge schon während des Verfahrens wenig Unterstützung bekommen, schäbig untergebracht oder behandelt werden, wo Integrationsangebote nicht geschaffen werden, dort wollen Flüchtlinge nach der Anerkennung schnellstmöglich weg. Dort, wo die Integration gelingt, dort werden die Flüchtlinge auch nach der Anerkennung gern bleiben,“ so Dünnwald. In der Schaffung von Angeboten, nicht in zwangsweiser Zuweisung liege der Schlüssel für eine gute Verteilung von Flüchtlingen.

Die Studie „Der lange Weg zur Arbeit“ wurde im Auftrag des Bayerischen Flüchtlingsrats im Rahmen des vom Europäischen Sozialfonds und Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Bleiberechtsprogramms erstellt. Hier finden Sie das PDF
http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/tl_files/PDF-Dokumente/Der lange Weg zur Arbeit bfr-Bleib in Bayern.pdf

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