18.01.2005

Zugesagte Wiedereinreise von Togoerin vorerst gescheitert

Regierung stellt sich stur

Im Februar 2003 sorgte der Fall der Togoerin Dokpe Dickewu, die zwei Tage vor ihrer Heirat abgeschoben wurde, für Aufsehen. Die Münchner Ausländerbehörde (KVR) wurde von der bevorstehenden Heirat informiert und forderte eine offizielle Bestätigung durch die togoische Botschaft, wo die Trauung stattfinden sollte. Das entsprechende Fax ereichte das Kreisverwaltungsreferat am Freitag den 7. Februar 2003 um 13.45 Uhr. Da war die zuständige Angestellte jedoch schon im Wochenende. Nach der Heirat wäre eine Abschiebung nicht mehr möglich gewesen, da der unbefristete Aufenthalt ihres Verlobten Frau Dickewu einen gesicherten Aufenthalt ermöglicht hätte. Dennoch fand die Abschiebung am darauffolgenden Tag statt.

Frau Dickewu befindet sich seitdem in Togo. Aus Angst vor Repressalien der Sicherheitskräfte hält sie sich versteckt. Die gesundheitlich schwer angeschlagene Frau wird von Ihrem Münchner Verlobten mit Medikamenten und Geld versorgt. Im September 2003 heiratet Herr Koko D'Almeida Frau Dickewu in Togo, muss aber aufgrund der angespannten politischen Lage in Togo und der damit verbundenen bedrohlichen Situation für sein eigenes Leben, schnellstmöglich nach Deutschland zurückkehren. Frau Dickewu wartet mittlerweile seit zwei Jahren darauf, wieder zu ihrem Mann nach Deutschland heimkehren zu dürfen. Inzwischen leidet sie unter schweren Depressionen und auch ihr Mann befindet sich in einem psychisch äußerst labilen Zustand.

Eine Wiedereinreise von Frau Dickewu zum Zweck der Ehegatten Zusammenführung ist möglich. Nach Vorgaben der Regierung von Oberbayern jedoch nur nach voller Übernahme der Abschiebekosten in Höhe von 12.117,59 Euro durch ihren Mann. Die erforderliche Summe ist Dank der Bemühungen von Herrn D'Almeida und zahlreicher Spenden fast vollständig zusammengetragen worden. Der geforderte Betrag ergibt sich aus Forderungen des Bundesgrenzschutzes sowie der Münchner Polizei. Mit dem Bundesgrenzschutz (BGS) ist eine Ratenzahlung vereinbart worden, die nahezu vollständig beglichen wurde. Herr D'Almeida ist in der Lage eine weitere Zwischenzahlung in Höhe von 3.500,- Euro zu leisten. Im November 2004 wandte sich deshalb Herrn D'Almeidas Rechtsanwalt mit einer Anfrage, wie dieser Zwischenbetrag zwischen den zwei Forderungen ausgeglichen werden soll, an die zuständige Regierung von Oberbayern. Diese und folgende Nachfragen trafen auf beharrliches Schweigen seitens der Regierung von Oberbayern.

Die Regierung von Oberbayern verhindert dadurch auf nicht nachvollziehbare Weise das Zusammenleben eines Paares, das seit zwei Jahren gegen seinen Willen in Trennung leben muss.

Der Bayerische Flüchtlingsrat verurteilt dieses Vorgehen. Es geht hier um Menschen, deren Unsicherheit und Leid unnötig durch eine nicht nachvollziehbare bürokratische Blockade verlängert wird, anstatt sie zu beenden.

Wir fordern daher die Regierung von Oberbayern auf, umgehend die weitere Vorgehensweise bekannt zu machen und der Rückkehr von Frau Dickewu keine weiteren Hürden mehr in den Weg zu legen.

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