21.02.2019

Zeuge in Ermittlungsverfahren gegen Sicherheitsdienst abgeschoben

Flüchtlingsrat fordert sofortige Rückholung eines eritreischen Flüchtlings aus der Schweiz / Aufklärung von Übergriffen durch Sicherheitsdienstmitarbeiter*innen muss Vorrang haben!


Regelmäßig berichten Flüchtlinge, die in bayerischen ANKER-Zentren untergebracht sind, von Übergriffen, Beleidigungen und Misshandlungen durch Mitarbeiter*innen der dort eingesetzten Sicherheitsdienste. Das gilt auch für einen Einsatz am 11.12.18 im ANKER-Zentrum Bamberg. Mitarbeiter*innen des Sicherheitsdiensts beendeten eine private Feier eritreischer Flüchtlinge und sollen sie dabei geschlagen haben. Ein unabhängiger Zeuge, der nicht in das Geschehen involviert war, hat bereits eine schriftliche Zeugenaussage an die Staatsanwaltschaft geschickt. Er sollte deshalb am Freitag, den 22.02.19 von der Polizei dazu vernommen werden. Gestern, am Mittwoch, den 20.02.19 wurde er jedoch im Rahmen des Dublin-Verfahrens in die Schweiz abgeschoben.

Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisiert dieses Vorgehen der Behörden. Wenn Bewohner*innen der ANKER-Zentren Übergriffe durch Sicherheitspersonal beobachtet haben und bezeugen können, müssen sie von den Behörden geschützt und als Zeugen befragt werden. Nur so lassen sich die Vorwürfe aufklären und Täter*innen zur Verantwortung ziehen.

Der gestern abgeschobene Flüchtling aus Eritrea muss schnellstmöglich wieder zurück nach Bamberg geholt werden. Er ist als unbeteiligter Dritter ein wichtiger Zeuge in einem Ermittlungsverfahren, um Übergriffe durch das Sicherheitsdienstpersonal in Bamberg aufzuklären“, erklärt Thomas Bollwein vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Die Aufklärung dieser Übergriffe muss Vorrang haben vor der Abschiebung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten. Sonst entsteht der Eindruck, dass Bayern kein Interesse an einer Aufklärung hat, solche Vorfälle vertuschen will und sich Sicherheitsdienstmitarbeiter*innen alles erlauben können.

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