11.04.2013

Windsbach: Unmenschliche Familientrennung durch Abschiebung

Während die schwangere Mutter einer siebenköpfigen tschetschenischen Familie stationär behandelt wurde, schob das Landratsamt Ansbach den Vater und drei Kinder am 14.03.2013 nach Polen ab. Dort befinden sich Kinder und Vater in Haft.

Der Landrat des Landkreises Ansbach, Dr. Jürgen Ludwig (CSU), rechtfertigte die Familientrennung gegenüber der Presse und schob die Verantwortung dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu. Sein Amt hätte keinen Handlungsspielraum, sondern lediglich seine Pflicht erfüllt. „Das Landratsamt muss sicherstellen, dass Familien nicht durch Überstellungen getrennt werden. Nach Artikel 6 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung, zu der auch das Landratsamt Ansbach gehört. Dieser besondere Schutz wurde in schändlicher Art und Weise vernachlässigt“ kritisiert Tobias Klaus vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Eine Familie auseinander zu reißen, Kinder von ihrer Mutter zu trennen und sich dann aus der Verantwortung zu stehlen, ist eines Landrats unwürdig und zutiefst menschenverachtend. Wir fordern die sofortige Rückholung von Kindern und Ehemann.“

Die siebenköpfige tschetschenische Familie war im August 2012 aus Tschetschenien über Polen nach Deutschland geflohen. Das BAMF stellte daraufhin eine Zuständigkeit Polens fest und ordnete die Abschiebung an. Die traumatisierte Mutter, derzeit im fünften Monat schwanger, erlitt daraufhin einen psychischen Zusammenbruch und wurde am 14. Januar vom Notarzt in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Trotzdem fand am 17. Januar ein erster Abschiebeversuch statt, der nur scheiterte, weil die Frau nicht aus der Klinik entlassen wurde. Ein neuer Abschiebetermin wurde für den 14. März terminiert. Am Vorabend erlitt die Mutter einen psychisch bedingten Schwächeanfall, stürzte die Treppe hinunter und wurde erneut in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hätte das Landratsamt die Überstellung abbrechen müssen, blieb jedoch ebenso tatenlos wie auch das bayerische Innenministerium. Stattdessen wurden der Vater und die drei älteren Kinder (7, 11 und 12 Jahre) um 6 Uhr morgens von der Polizei abgeholt und unter Tränen abgeschoben und befinden sich nun in einem Abschiebegefängnis in Polen. Die jüngeren Kinder (1 und 2 Jahre) waren zum Zeitpunkt der Abschiebung aufgrund der Erkrankung der Mutter bei Bekannten untergebracht und befinden sich nun in Pflegefamilien. Die schwangere Mutter befindet sich in stationärer Behandlung, ist zutiefst geschockt, suizidal und nicht reisefähig. „Das Landratsamt muss jeden weiteren Abschiebeversuch unterlassen“. Zudem fordert Klaus das BAMF auf, „den Fall als Härtefall anzuerkennen und so eine Rückkehr von Vater und Kindern zu ermöglichen“.

In Polen fürchten viele Tschetschenen aufgrund des verbreiteten Rassismus gegen russische Staatsbürger, dass sie kein faires Asylverfahren erhalten. Zudem ist eine Gesundheitsversorgung von psychisch Erkrankten nicht sichergestellt. Zwar ist durch die Einreise über Polen eine formale Zuständigkeit Polens aufgrund der Dublin II Verordnung gegeben, in Härtefällen kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jedoch sein Selbsteintrittsrecht ausüben und das Verfahren übernehmen. Dies wird bisher verweigert. „Es ist schon absurd, dass Suizidalität und die Gefahr einer Fehlgeburt für das BAMF keine besondere Härte darstellen. Ein Landrat, der jedoch noch nicht einmal anerkennt, dass Kinder ihre Mutter brauchen, hat in verantwortlicher Position nichts zu suchen“, so Tobias Klaus vom Bayerischen Flüchtlingsrat.

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