13.06.2013

Windsbach: Abgeschobener Vater und Kinder dürfen zur Mutter zurück

Nach dem Skandal um die Trennung einer Flüchtlingsfamilie aus Windsbach wird die Familie nun zusammengeführt.

„Wir freuen uns sehr, dass die Proteste gewirkt haben und die Familie endlich zusammengeführt wird“, erklärt Tobias Klaus vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Dass Familien durch Abschiebungen getrennt werden, ist jedoch kein Einzelfall. Die Politik muss umgehend eine klare Rechts- und Weisungslage schaffen, damit Landratsämter, wie das in Ansbach, sich nicht im Recht wähnen, wenn Kinder von ihrer Mutter getrennt werden. Der Familie hätte zudem viel Leid erspart bleiben können, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sich bereits früher einsichtig gezeigt hätte“.

Die siebenköpfige tschetschenische Familie war im August 2012 aus Tschetschenien über Polen nach Deutschland geflohen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellte daraufhin eine Zuständigkeit Polens für das Asylverfahren fest und ordnete die Abschiebung an. Am Vorabend der Überstellung erlitt die schwangere Mutter jedoch einen psychisch bedingten Schwächeanfall, stürzte die Treppe hinunter und kam ins Krankenhaus. Während sie stationär behandelt wurde, schob das Landratsamt Ansbach den Vater und die drei älteren Kinder am 14. März 2013 nach Polen ab. Dort befanden sich die Kinder und der Vater bis zum 10. Mai 2013 in Haft.

Spätestens als bekannt wurde, dass sich die Mutter in stationärer Behandlung befindet, hätte das Landratsamt die Überstellung des Vaters und der Kinder abbrechen müssen, dies gebietet der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie. Doch auch im Nachhinein rechtfertigte der Landrat des Landkreises Ansbach, Dr. Jürgen Ludwig (CSU), die Familientrennung gegenüber der Presse und schob die Verantwortung einseitig dem BAMF zu. Sein Landratsamt hätte keinen Handlungsspielraum, sondern lediglich seine Pflicht erfüllt.

Das BAMF sowie der Ansbacher Landrat wurden für die Trennung der Familie massiv kritisiert. Neben dem Bayerischen Flüchtlingsrat setzten sich der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags, der ehemalige BAMF-Präsident Albert Schmid und der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke für die Rückkehr der abgeschobenen Familienmitglieder ein.

Mittlerweile wurde für die Mutter ein Asylverfahren in Deutschland eröffnet und das BAMF stimmte dem Übernahmeersuchen Polens zu. Nach Angaben des polnischen Anwalts der Familie ist innerhalb der nächsten 2 bis 3 Wochen mit einer Rückkehr von Vater und Kindern zu rechnen. Damit besteht die Möglichkeit, dass die Familie noch vor dem Geburtstermin am 13.07.2013 zusammengeführt wird.

Zurück