06.03.2019

Weltfrauentag: Wo keine Klägerin, da keine Richterin

Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften ist der Staatsregierung nicht mehr als ein schlechtes Alibi Konzept wert

 

Anlässlich des Weltfrauentags am 8.3.2019 fordert der Bayerische Flüchtlingsrat, dass die Rechte von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften in Bayern gewahrt werden, dass Frauen und Kinder vor Gewalt konsequent geschützt und nicht in gewaltfördernden Unterkünften wie Ankerzentren untergebracht werden.

Frauen und Kinder haben einen besonderen Schutzbedarf. Sie sind neben Krieg und Verfolgung auch von geschlechtsspezifischer Gewalt bedroht. Wenn sie in Deutschland ankommen, sind sie häufig traumatisiert aufgrund von Gewalterlebnissen im Heimatland und auf der Flucht. In einer Flüchtlingsunterkunft sollen sie Schutz erfahren, zur Ruhe kommen und die nötige psychosoziale Hilfe bekommen, die sie brauchen.  

Laut Bayerischer Staatsregierung, werde alles für den Schutz der Bewohner*innen in bayerischen Unterkünften getan, auch in ANKER-Zentren. Doch das im Oktober 2018 vorgelegte Konzept „Bayerisches Schutzkonzept der Unterbringungsverwaltung zur Prävention von Gewalt“ bleibt in seinen Formulierungen sehr vage und eher eine Bestandsaufnahme, als dass es Lösungen aufzeigt. Es ist weder rechtsverbindlich, noch öffentlich einsehbar und die Umsetzung ist nicht nachprüfbar.

Doch auch ohne Gewaltschutzkonzept der Regierung haben Geflüchtete Rechte auf Schutz vor Gewalt. Diese sind im Grundgesetz, in der Istanbul-, sowie der Kinderrechtskonvention niederlegt. Auch die EU-Aufnahmerichtlinie sieht den Schutz von vulnerablen Gruppen vor. Doch viele Geflüchtete, v.a. in den bayerischen ANKER-Zentren, leben isoliert und Wissen über ihre Rechte nicht Bescheid, da es niemand in den Lagern gibt, von denen sie die Informationen erhalten könnten. Auch der Zugang zu Beratung und Rechtshilfe sind nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden. Deshalb gibt es keine Kläger*innen. Wo aber kein*e Kläger*in, da kein*e Richter*in.

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert die Durchsetzung von Gewaltschutzrechten, von echten Schutzkonzepten, die nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch konsequent umgesetzt werden. Darüber hinaus fordert er die Abschaffung gewaltbegünstigender Unterkünfte wie ANKER-Zentren, die Schaffung gewaltfreier Räume und Umgebungen für Frauen und Kinder, mehr Informationen über Rechte für Betroffene, Zugang zu Sprachkursen und anderen Bildungsangeboten für Frauen mit Kinderbetreuung – unabhängig ihres Status, sowie kostenlosen Zugang zu einer unabhängigen Rechtsberatung. Auch Abschiebehaft und Abschiebungen von Schwangeren sind zu unterlassen, denn der Schutz ungeborenen Lebens hat Vorrang vor dem übersteigerten Abschiebeinteresse der CSU-Innenminister in Bund und Land.

„Es ist uns bewusst, dass Gewaltschutz ein komplexes Thema ist, das vielfältige Lösungsansätze erfordert. Gerade deshalb darf Gewaltschutz in bayerischen Flüchtlingsunterkünften nicht durch Alibi-Konzepte abgefertigt werden“, erklärt Jana Weidhaase, Mitarbeiterin des Projekts We talk! beim Bayerischen Flüchtlingsrat. „Es braucht neben der Abschaffung von gewaltfördernden Sammellagern auch eine Politik, die Menschen schützt und nicht auf Abschreckung setzt!“

Mehr Informationen zum Projekt und dem Bericht zur Podiumsdiskussion vom 28.2.2019 von We talk! Women fight violence finden sie hier: /aktuelles-666.html

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