13.11.2003

Verfahren gegen Abschiebeverhinderer wegen Geringfügigkeit eingestellt

Am heutigen Donnerstag, den 13.11.2003 fand die Verhandlung vor dem Amtsgericht München gegen Matthias Weinzierl, Geschäftsführer des Bayerischen Flüchtlingsrats, statt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm „öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Nötigung“ vor, da er für ein Infoblatt verantwortlich zeichnete, das Fluggäste über die Abschiebung eines togoischen Oppositionellen informierte und Möglichkeiten zu ihrer Verhinderung aufzeigte.

Hauptvorwurf war der Hinweis an die Flugpassagiere, dem Flugpersonal anzukündigen, dass Handy nicht auszuschalten, solange der Abzuschiebende im Flugzeug sitzt, was die Staatsanwaltschaft als einen „Aufruf zu einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“ wertete. Doch dieser Vorwurf war nicht haltbar. So beschränkte sich das verfahren lediglich auf den Vorwurf des Aufrufs zu einer Nötigung.

Da selbst unter JuristInnen umstritten ist, ob das Flugblatt den Tatbestand des Aufrufs zu einer Nötigung erfüllt, beantragte Weinzierls Verteidigerin die Einstellung des Verfahrens. Staatsanwaltschaft, Richterin und der Angeklagte einigten sich darauf, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Als Auflage verpflichtete sich Matthias Weinzierl, dem Münchner Flüchtlingsrat 250 Euro zu spenden.

Matthias Weinzierl sagte zur Einstellung des Verfahrens: „Die Entscheidung zeigt deutlich, dass es der Staatsanwaltschaft nicht gelungen ist, unseren Protestaktionen den Ruch des Strafbaren anzuheften. Ich hoffe, dass sich auch in Zukunft Freiwillige nicht davon abschrecken lassen, Flüchtlingen, die sich aus Angst um ihr Leben mit der Bitte um Hilfe an sie wenden, mit ihrem vollen Einsatz zu unterstützen. Das kann auch heißen, Abschiebungen zu verhindern.“

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