28.03.2011

Trotz Verhaftungswelle: Syrischer Flüchtling Mho Bahram soll am 31.03. abgeschoben werden

Der Yezide und Kurde soll am Donnerstag, den 31.3. von München aus abgeschoben werden | in Syrien droht ihm die unmittelbare Inhaftierung | Trennung von seiner Frau und drei Kindern

 

Am Donnerstag, den 31. März 2011 soll der 37-jährige Mho Bahram um 07:10 Uhr von München aus über Wien nach Damaskus abgeschoben werden. Für den syrischen Staatsangehörigen bedeutet dies, dass er in Syrien mit einer sofortigen Inhaftierung rechnen muss und dass er von seiner Familie getrennt wird. Der Bayerische Flüchtlingsrat verurteilt die geplante Abschiebung und reichte eine Landtagspetition ein. Währendessen verschärft sich die Lage in dem Folterstaat Syrien immer mehr. Das Assad-Regime geht brutal gegen protestierende Regimegegner vor und der Geheimdienst beginnt gerade mit einer Verhaftungswelle. Mehr als 100 DemonstrantInnen wurden allein in der Stadt Deraa erschossen.

Mho Bahram floh vor 11 Jahren nach Deutschland, da er als Angehöriger der kurdischen und yezidischen Minderheit in Syrien verfolgt und entrechtet ist. Sein Asylantrag wurde jedoch abgelehnt und Herr Mho seither geduldet. Erst mit dem „Rückübernahmeabkommens“ zwischen Deutschland und Syrien, das Anfang 2009 beschlossen wurde, ist die Abschiebung möglich geworden. Die zuständige Ausländerbehörde in Landshut (Bayern) will nun vollziehen und ließ ihn Inhaftieren. Derzeit befindet er sich in der Abschiebehaft in München. Die Frau von Herrn Mho und seine drei Kinder befinden sich derzeit noch in Deutschland. Sie sind aus Angst vor einer Abschiebung untergetaucht.

In Syrien werden Personen, die sich länger im Ausland aufgehalten haben, als Regimegegner eingestuft, die mit westlichen Ideen „infiziert“ seien. Zudem wird eine Asylantragsstellung häufig als „Beschmutzung des Ansehens Syriens im Ausland“ gewertet – eine Straftat. Da Herr Mho sich bereits seit 1999 in Deutschland befindet, besteht für ihn die große Gefahr, inhaftiert zu werden. Darüber hinaus ist er als Kurde und Yezide zusätzlich gefährdet, da diese Gruppen in Syrien de facto keine Bürgerrechte besitzen.

Aktuelle Fälle, wie der von Familie Naso, bestätigen die akute Gefahr im Falle einer Abschiebung. Am 1. Februar 2011 wurden der 62-jährige Badir und sein 15-jähriger Sohn Anuar aus Hildesheim in Niedersachsen abgeschoben. Die Frau und Tochter von Herrn Naso verblieben in Deutschland. Badir und Anuar wurden nach der Ankunft in Syrien sofort inhaftiert. Sie sind nun wieder auf freiem Fuß, müssen aber mit weiteren Festnahmen rechnen. Auch in anderen Fällen wurden Inhaftierungen von Abgeschobenen bekannt. Trotzdem will Deutschland an dem Ziel festhalten tausende Flüchtlinge auf Basis des „Rückübernahmeabkommens“ nach Syrien abzuschieben.

„Angesichts der aktuellen Lage in Syrien muss Deutschland das Rückübernahmeabkommen mit Syrien sofort kündigen und weitere Abschiebungen nach Syrien sofort stoppen“ sagt Agnes Andrae vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Für Herrn Mho besteht eine akute Gefahr, dass er im Falle einer Abschiebung unmittelbar inhaftiert wird. Daher ist es untragbar, dass die Ausländerbehörde in Landshut ihn jetzt abschieben will. Wir fordern das Innenministerium dazu auf, die Abschiebung von Herrn Mho zu stoppen und ihn aus der Abschiebehaft frei zu lassen.“

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