30.08.2018
Transitlager untergraben Menschenrechte
Der Bayerische Flüchtlingsrat zieht Bilanz aus bayerischen Transitlagern
Nachdem am 1. August die Transitlager in Bayern zu Ankerzentren umbenannt wurden, zieht der Bayerische Flüchtlingsrat nun die Bilanz aus dem Vorläufermodell. Im Gegensatz zu der von der Bayerischen Staatsregierung proklamierten Beschleunigung der Asylverfahren durch die Ansiedlung der Behörden in den Ankerzentren, die es zum größten Teil schon in den Transitlagern gab, kann von Beschleunigung nicht die Rede sein. So lebten nach Angaben der Bayerischen Staatsregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bayerischen Landtag bei maximal 1200 Plätzen im Transitlager in Manching/Ingolstadt insgesamt 791 Personen länger als 3 Monate im Lager, und davon 146 Personen länger als 12 Monate dort. Dieses Beispiel zeigt, dass die Ansammlung von Behörden an einem Ort keine automatische Beschleunigung von Asylverfahren bedeutet.
Problematisch ist auch die Schulbildung vor Ort, wie zwei Anfragen der Grünen im Bayerischen Landtag belegen. In Manching gab es für 129 schulpflichtige Kinder zwischen 16-21 insgesamt 2 Schulklassen, in Bamberg war es eine Klasse für 99 schulpflichtige Kinder im selben Alter. Weiter geht aus der Anfrage hervor, dass aus Kostengründen keine Arbeitshefte in den Schulen verteilt werden und die Klassenräume unzureichend ausgestattet sind. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder gibt es dort nicht. „Die Daten zeigen, die Lagerschulen dienen nur als Alibifunktion zur Erfüllung der Schulpflicht. Ihren Bildungsauftrag erfüllen sie nicht“, so Jana Weidhaase vom Bayerischen Flüchtlingsrat.
Geflüchtete aus allen Lagern berichten regelmäßig von Übergriffen seitens der Sicherheitsdienstmitarbeiter*Innen. Wie aus derselben Anfrage der Grünen hervorgeht, gibt es keine neutrale Anlaufstelle für Beschwerden. Seitens der Bayerischen Staatsregierung wird den betroffenen Personen geraten sich an andere Mitarbeiter*innen des Sicherheitsdienstes zu wenden. Auch äußern sich Bewohner*Innen der Lager immer wieder über die zu enge Belegung der Zimmer. Feste Unterbringungsstandards gibt es jedoch nicht. Die Bayerische Staatsregierung spricht nur von einer „angemessenen Unterbringung“. Privatsphäre ist in diesen Lagern nicht vorhanden. Die Bewohner*Innen können ihre Zimmer nicht absperren. Zusätzlich werden die Geflüchteten durch regelmäßige anlasslose Begehungen durch Securities und Polizei unter Druck gesetzt.
„Menschliche Grundrechte werden in den Lagern mit den Füßen getreten. Daraus lässt sich ableiten, dass weder Transitlager noch Ankerzentren irgendwelche Probleme lösen. Aufgrund der Unterbringung entstehen nur noch mehr Probleme.“, so Thomas Bollwein vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Ankerzentren taugen weder in Bayern für die Unterbringung von Geflüchteten noch in anderen Bundesländern. Sie untergraben menschliche Grundrechte und gehören abgeschafft!“