27.05.2003

Tod in der Lufthansa – zum 4.Todestag von Aamir Ageeb

Am 28. Mai 2003 jährt sich Aamir Ageebs Tod zum vierten Mal. Der Prozess um seine Tötung ist auch nach vier Jahren noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

Ausgewiesen nach Khartum, sollte der bereits seit einigen Jahren in der Bundesrepublik lebende Sudanese seine Heimat nicht mehr erreichen. Wie die Staatsanwaltschaft ermittelte, starb der gegen seine Abschiebung heftig Widerstand leistende Afrikaner in einer Lufthansamaschine kurz nach dem Start auf dem Rhein-Main-Flughafen - am 28. Mai 1999 - in Folge brutalen Behandlung durch drei ihn begleitende BGS-Beamte. Todesursache: Erstickung
Die Obduktion war eindeutig. Ein Prozess gegen die drei BGS-Beamten wurde angestrebt. Inzwischen sind vier Jahre verstrichen, Zeugen aus dem Lufthansaflug wurden befragt, Akten angelegt, Berichte geschrieben. Dennoch, der Prozess, der die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen soll, lässt auf sich warten.

Und während über die Erinnerung an Aamir Ageeb allmählich verblasst, wiederholen sich die Ereignisse auf europäischer Ebene immer wieder: Erst vor wenigen Monaten kamen in Frankreich in Air France Flügen zwei Menschen bei ihrer Abschiebung durch das polizeiliche Begleitpersonal zu Tode. Der Tod von Aamir Ageeb ist also kein Einzelfall, sondern hängt, so die Auffassung des Bayerischen Flüchtlingsrats, untrennbar mit der europäischen Abschottungspolitik zusammen. Die Reaktion des Innenministeriums auf die Erstickung von Aamir Ageeb, eine technische Verbesserung des Helms, der den gewaltsam Abzuschiebenden aufgestülpt wird, wertet der Bayerische Flüchtlingsrat als unangemessen. Eine Abschiebepraxis, die auch den Tod der Abzuschiebenden in Kauf nimmt, darf nicht weitergeführt werden.

Der Bayerische Flüchtlingsrat spricht sich deshalb vehement gegen die von Deutschland immer restriktiver betriebene Asylpolitik aus und fordert dazu auf, den Todesfall von Aamir Ageeb als Mahnmal an diese Politik nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.

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