14.01.2020
Straftäter made by Ausländeramt
Die nächste Abschiebung nach Afghanistan ist für den 14.01.20 geplant. Ein Betroffener wird als Straftäter geführt. Wir fragen warum.
Die nächste Afghanistan-Abschiebung ist für den 14. Januar 2020 angekündigt. Abschiebeflughafen ist voraussichtlich München. Dem Bayerischen Flüchtlingsrat sind wieder verschiedene Personen bekannt, hinter deren Abschiebung ein großes Fragezeichen zu setzen ist.
Einer von diesen ist Farid K, 27 Jahre alt, aus Niederbayern. Er wurde im September wegen Aufenthalts ohne Pass zu vier Monaten Strafhaft auf Bewährung verurteilt. Möglicherweise wusste die Richterin sogar gar nicht, dass mit diesen vier Monaten Haft dem jungen Afghane in Bayern jede Perspektive verbaut ist. Mit mehr als 90 Tagessätzen bekäme Herr K keine Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis mehr. Zudem hat die Staatsregierung so wieder eine Person mehr, die sie als Straftäter deklarieren kann. Das stärkt die gesellschaftliche Akzeptanz der Abschiebungen.
Tatsächlich hatte Herr K bei seiner Einreise ein gültiges Identitätspapier, eine Original-Tazkira (afghanische Geburtsurkunde), und hat diese ordnungsgemäß bei den Behörden abgegeben. Als er dann aber nach Ablehnung seines Asylantrags von eben dieser Behörde aufgefordert wurde, seinen Pass zu besorgen, war die Tazkira verschwunden. Diese braucht er aber, um beim afghanischen Konsulat seinen Pass zu beantragen. Dort wurde er unverrichteter Dinge wieder weg geschickt. Die Tazkira ist mehrfach von einer Stelle zur anderen geschickt worden, letztlich beim Bundesamt nicht angekommen. Klar ist hier nur eins: die Behörden sind verantwortlich dafür, dass die Tazkira verschlampt wurde, nicht Herr K. Dennoch zeigte ihn die Ausländerbehörde wegen Passlosigkeit an.
Unsere Frage ist: wer zeigt denn die Ausländerbehörde an, oder das Bundesamt, oder welche Behörde auch immer die Original-Tazkira Herrn K. verschwinden ließ?
„Wenn die Behörde den Tazkira-Ausweis des Geflüchteten verschlampt, und dann den Geflüchteten hinhängt, weil er eben diese Tazkira nicht hat, dann ist das ein vielleicht rechtlich korrektes, aber menschlich und sozial äußerst unanständiges Verhalten“, kritisiert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.
Wenn Bayerns Behörden so Geflüchtete über den Tisch ziehen, dann wäre das zumindest ein Fall für den Petitionsausschuss. Die Petition von Unterstützer*innen aus Eggenfelden liegt dem Ausschuss vor. Doch das Bayerische Innenministerium hat schon erklärt, dass Herr K. morgen nach Kabul abgeschoben werden soll. Der Petitionsausschuss tagt erst in der kommenden Woche.