06.02.2002

Steuern durch Einsperren?

Bayerischer Flüchtlingsrat lehnt den Entwurf des Asylbewerberaufnahmegesetzes scharf ab!

Nach Einschätzung des Bayerischen Flüchtlingsrates handelt es sich bei dem Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung in erster Linie um eine vorbereitende Maßnahme zur Errichtung von sogenannten „Ausreiseeinrichtungen“. Wie die Beispiele aus anderen Bundesländern (z.B.: Nieder-sachsen, Rheinland-Pfalz) zeigen, sollen hier Flüchtlinge durch die spezielle Art der lagermäßigen Unterbringung sowie durch ein vollständiges Arbeitsverbot, durch Großküchenverpflegung, der Streichung sämtlichen Bargelds, einer teilweise täglichen Meldepflicht, häufigen „Besuchen“ von BotschaftsvertreterInnen der Herkunftsstaaten usw. zur einer „freiwilligen“ Ausreise bewegt oder in die Illegalität gedrängt werden. Aufgrund dieser Zustände, halten wir es für gerechtfertigt von Internierungslagern zu sprechen. Einen deutlicher Beleg für die eigentliche Absicht dieser Lager liefert Herr Martini-Emden, Leiter der „Clearing-Stelle Rheinland-Pfalz für Passbeschaffung und Flug-abschiebung“. Er spricht davon, dass „Ausreisepflichtige damit in eine gewisse Stimmung der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit versetzt werden sollen“.

Bisher liegt die Zuständigkeit für die Unterbringung abgelehnter bzw. ausreisepflichtiger Flüchtlinge bei den Kommunen. Durch den Gesetzesentwurf werden nun die Grundlagen geschaffen, die „un-erwünschten“ Flüchtlinge und MigrantInnen in die oben beschriebenen Lager einzuweisen. Für die Stadt München würde dies zum Beispiel bedeuten, dass ein großer Teil der in städtischen Unter-künften lebenden Flüchtlinge in ein Lager der Regierung von Oberbayern umverteilt würde. Viele davon wohl direkt in eines dieser Internierungslager.

Dies scheint die einzig plausible Erklärung für die Absicht des Freistaats zu sein, die Zuständigkeit zu übernehmen, denn die Errichtung von Sammellagern ist mit erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand sowie mit aufwendigen Verhandlungen mit Bezirksausschüssen, Gemeinden usw. verbunden.

Allerdings vollzieht der Freistaat damit nur, was die rot-grüne Bundesregierung in ihrem Gesetz-entwurf zur Zuwanderung ohnehin schon fest eingeplant hat. In § 62 Absatz 2 des geplanten Aufenthaltsgesetzes ist die Errichtung von „Ausreiseeinrichtungen“ durch die Bundesländer vorgesehen. „Zuwanderung steuern -  durch Einsperren, das scheint das Credo nicht nur von Herrn Beckstein, sondern auch von Rot-Grün zu sein“ so Gerti Kiermeier, eine Sprecherin des Bayerischen Flüchtlingsrates.

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert daher:
  • Ein  Asylbewerberaufnahmegesetz soll die Unterbringung von Flüchtlingen und MigrantInnen so regeln, dass die Zuständigkeit gänzlich bei den Kommunen liegt. Die Unterbringung in Wohnungen muss dabei absoluten Vorrang vor der Lagerunterbringung haben.
  • Die Stadt München soll sich für den Verbleib der Zuständigkeit für Geduldete und Ausreisepflichtige bei der Landeshauptstadt einsetzen.
  • Die Bundesregierung soll den Entwurf zum Zuwanderungsgesetz zurücknehmen! Besser kein Zuwanderungsgesetz als dieses!

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