06.02.2002
Steuern durch Einsperren?
Bayerischer Flüchtlingsrat lehnt den Entwurf des Asylbewerberaufnahmegesetzes scharf ab!
Bisher liegt die Zuständigkeit für die Unterbringung abgelehnter bzw. ausreisepflichtiger Flüchtlinge bei den Kommunen. Durch den Gesetzesentwurf werden nun die Grundlagen geschaffen, die „un-erwünschten“ Flüchtlinge und MigrantInnen in die oben beschriebenen Lager einzuweisen. Für die Stadt München würde dies zum Beispiel bedeuten, dass ein großer Teil der in städtischen Unter-künften lebenden Flüchtlinge in ein Lager der Regierung von Oberbayern umverteilt würde. Viele davon wohl direkt in eines dieser Internierungslager.
Dies scheint die einzig plausible Erklärung für die Absicht des Freistaats zu sein, die Zuständigkeit zu übernehmen, denn die Errichtung von Sammellagern ist mit erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand sowie mit aufwendigen Verhandlungen mit Bezirksausschüssen, Gemeinden usw. verbunden.
Allerdings vollzieht der Freistaat damit nur, was die rot-grüne Bundesregierung in ihrem Gesetz-entwurf zur Zuwanderung ohnehin schon fest eingeplant hat. In § 62 Absatz 2 des geplanten Aufenthaltsgesetzes ist die Errichtung von „Ausreiseeinrichtungen“ durch die Bundesländer vorgesehen. „Zuwanderung steuern - durch Einsperren, das scheint das Credo nicht nur von Herrn Beckstein, sondern auch von Rot-Grün zu sein“ so Gerti Kiermeier, eine Sprecherin des Bayerischen Flüchtlingsrates.
Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert daher:
- Ein Asylbewerberaufnahmegesetz soll die Unterbringung von Flüchtlingen und MigrantInnen so regeln, dass die Zuständigkeit gänzlich bei den Kommunen liegt. Die Unterbringung in Wohnungen muss dabei absoluten Vorrang vor der Lagerunterbringung haben.
- Die Stadt München soll sich für den Verbleib der Zuständigkeit für Geduldete und Ausreisepflichtige bei der Landeshauptstadt einsetzen.
- Die Bundesregierung soll den Entwurf zum Zuwanderungsgesetz zurücknehmen! Besser kein Zuwanderungsgesetz als dieses!