28.07.2016

Ausgeliefert, rechtlos, ohne Chancen: die Situation von Flüchtlingen in den bayerischen Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen (ARE) Manching und Bamberg

Die Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen (ARE) in Manching/Ingolstadt und Bamberg wurden im September 2015 in Bayern eröffnet, um Personen aus „sicheren Herkunftsländern“, insbesondere aus dem Balkan, im Schnellverfahren (Bundesamtsentscheidung innerhalb einer Woche) zu bearbeiten und dann möglichst schnell abzuschieben.
Laut einem Beschluss des Bayerischen Kabinetts sind diese Einrichtungen in „besondere Aufnahmeeinrichtung“ umgewidmet worden, wofür im Asylgesetz (AsylG) mit dem Paragraf 30a eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde. Was allerdings mit Personen passiert, über deren Verfahren nicht innerhalb einer Woche entschieden wird, bleibt ungeklärt. Eine Verweildauer von mehr als einer Woche ist jedoch die Regel in der ARE. Viele der Geflüchteten, die in die ARE zugewiesen wurden, sind nun bereits viele Monate dort.

 

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