28.09.2018

Statement zur Freilassung von Ahmed A. aus Passau

Wir begrüßen die Entscheidung der Regierung von Niederbayern, Ahmed A. aus der Haft zu entlassen und den Fall zu überprüfen, als vernünftigen ersten Schritt.
Es wäre weiter zu begrüßen, wenn, wie vom Innenminister angekündigt, eine solche Überprüfung vor der Verhaftung erfolgen würde. Viele gerade der afghanischen Flüchtlinge stehen vor Ausbildungsmöglichkeiten, die von derselben Regierung nicht genehmigt werden. Wir fordern die Regierung von Niederbayern auf, auch den Fall von Mujtaba A. aus Büchlberg, der schon vor einer Woche verhaftet wurde und in Bremen in Abschiebungshaft sitzt, einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Die Regelung 3+2 sollte wohlwollend Anerkennung finden. Wer sich schulisch und sprachlich stark nach vorne gearbeitet hat und von der Wirtschaft einen Ausbildungsplatz angeboten bekommt, sollte diesen auch antreten dürfen. Auch die schulischen Ausbildungsberufe sollten diese Anerkennung finden.

gez. Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats

Pressemitteilung der Regierung von Niederbayern (28.09.2018) >>>

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