26.11.2014

Starkes Signal gegen Alltagsrassismus

Erfolg bei Klage gegen Rassismus im Münchner Nachtleben / Eine Diskothek wurde verurteilt

Gemeinsame Pressemitteilung
AGABY (Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns)
Bayerischer Flüchtlingsrat

Am Dienstag, den 25.11.2014, hat das Amtsgericht München ein Urteil verkündet: "Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 500 Euro nebst Zinsen seit dem 14.11.2013 zu bezahlen...".
Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländer- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY) und der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßen diese richtige und wichtige Entscheidung des Amtsgerichtes München und appellieren an den Verband der Münchner Kulturveranstalter und alle Betreiber in Bayern, das Problem Rassismus und Diskriminierung ernstzunehmen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Diese Gerichtsentscheidung erfreut uns außerordentlich, denn unserem Vorstandskollegen, Mitglied des Ausländerbeirates München und Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrates, Hamado Dipama, ist gelungen, in Bayern einen Präzedenzfall zu schaffen und eine gängige Diskriminierungspraxis in den Nachtclubs, leider nicht nur in München, gerichtlich zu ahnden. Damit wird ein wichtiges Zeichen gesetzt, dass Alltagsrassismus und Diskriminierung keine Lappalien sind”, so Mitra Sharifi, Vorsitzender der Ausländer- Migranten und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY).

Im Auftrag des Ausländerbeirats der LH München hatten Dipama und weitere sieben Personen unterschiedlicher Herkunft im April 2013 25 Clubs in München besucht. In vier von fünf Fällen wurde den Menschen afrikanischer und türkischer Herkunft der Eintritt verwehrt. Die Begründung: „Nur für Studenten“, „Geschlossene Gesellschaft“ und ähnliches. Die Vergleichspersonen deutscher bzw. europäischer Herkunft wurden jedoch überall reingelassen.

Dipama entschied sich dafür, zu klagen. Am 30. April 2014 fand der erste von sechs Gerichtsprozessen gegen die Diskotheken in München statt. Inzwischen sind zwei Verfahren mit einem Vergleich zu Ende gegangen, in welchen die Betreiber sich verpflichteten, dass niemand aufgrund seiner Hautfarbe oder ethnischer Zugehörigkeit diskriminiert werden dürfe. Zwei Betreiber gehen sogar konkreter vor und planen, gemeinsam mit dem Kläger und dem Ausländerbeirat durch Aktionen gegen Rassismus und Diskriminierung zu agieren.

Eine der sechs Klagen wurde unverständlicherweise abgewiesen und die Berufung ist beim Landesgericht eingegangen. Insgesamt stehen noch drei Urteile aus; eines davon wird am 17.12.2014 erwartet.

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