30.01.2019

Stadt Nürnberg kehrt bei Unterkunftsgebühren zur Rechtsstaatlichkeit zurück

Nach Intervention des Bayerischen Flüchtlingsrats beschließt heute der Nürnberger Stadtrat eine Gebührensatzung für die städtischen Asylunterkünfte / Unterkunftsgebühren sind dennoch zu hoch


Im Herbst 2017 wurde dem Bayerischen Flüchtlingsrat zugetragen, dass die Stadt Nürnberg von Flüchtlingen ohne jegliche gesetzliche Grundlage Fantasiegebühren in immenser Höhe kassiert. Flüchtlinge, die über eigenes Erwerbseinkommen verfügten, aber noch immer in einer städtischen Unterkunft leben mussten, waren verpflichtet, für ihr Bett im Lager bis zu 900 € zu bezahlen. Bei einer vierköpfigen Familie belief sich die monatliche Unterkunftsgebühr auf stolze 3.416 € für ein Zimmer im Lager.

Die Erhebung von Unterkunftsgebühren ohne eine entsprechende Satzung ist jedoch nicht zulässig. Immer mehr kreisfreie Städte in Bayern haben deshalb eigene Gebührensatzungen erlassen. Die Stadt Nürnberg stellte sich auf die Position, dass die Kosten nunmal anfallen würden, und wenn die Betroffenen sie nicht zahlen könnten, würde das Jobcenter mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt schon einspringen. Nun stellt die Stadt in der Begründung für die zu erlassende Satzung klar, dass der „Anlass für die Vorlage einer Benutzungs- und einer Gebührensatzung […] eine Anregung des StMAS“ sei – mutmaßlich hat auch die bayerische Staatsregierung die Stadt Nürnberg auf ihr rechtswidriges Handeln hingewiesen.
 
Die Landesregierung selbst hat ebenfalls ein Problem mit ihren Unterkunftsgebühren. In ihrer Asyldurchführungsverordnung (DV Asyl), die für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften des Freistaats gilt, schrieb sie Unterkunftsgebühren in Höhe von 278 € für einen Alleinstehenden und jeweils 97 € für alle weiteren Familienangehörigen fest, Heizkosten wurden zusätzlich erhoben. Diese Gebühren wurden am 16.05.2018 aufgrund ihrer Höhe und der fehlenden Berechnungsgrundlage vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für unzulässig erklärt. Die Stadt Nürnberg will mit ihren Gebühren dennoch weit über die Sätze der DV Asyl hinaus und 350 € und 430 € pro Monat für die Benutzung eines Bettes im Mehrbettzimmer einer städtischen Unterkunft verlangen. Eine Verringerung der Summe für Familienangehörige ist nicht vorgesehen.

„Wir begrüßen es sehr, dass die rechtswidrigen Gebührenforderungen von 850 € und mehr endgültig vom Tisch sind. Zudem werten wir es als Fortschritt, dass die Stadt Nürnberg endlich eine Gebührensatzung erlässt, die sie überhaupt erst berechtigt, Gebühren zu erheben. In diesem Sinne sagen wir: Herzlich Willkommen zurück auf dem Boden des Rechtsstaats, liebe Stadt Nürnberg!“, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Die neuen Unterkunftsgebühren zwischen 350 € und 430 € sind jedoch noch immer viel zu hoch. Wir raten deshalb allen Betroffenen, gegen neue Gebührenbescheide Widerspruch einzulegen und eine Beratungsstelle aufzusuchen!“

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