27.03.2019

Sollte Dr. Sommer sich selbst anzeigen?

Die geplante Strafbarkeit der Veröffentlichung von Abschiebeterminen ist vor allem rechte Propaganda

Aus verschiedenen sehr konservativen Kreisen wird die Forderung erhoben, die Bekanntgabe von Abschiebeterminen unter Strafe zu stellen. Das Ziel dieses Angriffes sind „die Flüchtlingsräte“. Die in vielen Fällen berechtigte Kritik von Pro Asyl oder Flüchtlingsräten am Bundesamt, an Ankerzentren, an Abschiebungen in Kriegsgebiete soll mundtot gemacht werden. Dabei zielen diese Forderungen beileibe nicht nur auf die Flüchtlingsräte, sondern auf die Flüchtlingsunterstützer*innen insgesamt. Auch wenn das der Politik nicht gefällt, so unterstützen viele Aktive die Flüchtlinge in ihrer Wohngegend und hören damit nicht auf, wenn die Behörde die Person abschieben will. Proteste gibt es auch von Schulen, Betrieben, Kirchengemeinden. Dieser Protest soll jetzt durch Einschüchterung bekämpft werden.

Gegenstand des Anstoßes ist die Bekanntgabe von Abschiebeterminen. Das machen Flüchtlingsräte manchmal. Meistens haben sie aber gar nicht die Information, dass eine Abschiebung stattfindet. Praktisch Abschiebungen verhindern können Flüchtlingsräte höchstens in sehr wenigen Fällen, der Protest ist vor allem Protest an der mangelnden Humanität im Bundesamt und bei den Ausländerbehörden.

Die Bekanntgabe von sehr wenigen Flugterminen durch die Flüchtlingsräte kann man aber getrost vernachlässigen. Es sind die Behörden selbst, die Abschiebetermine oft ankündigen, obwohl ihnen dies längst durch die eigene Gesetzgebung untersagt ist. Paragraph 59 Absatz 1, Satz 8 des Aufenthaltsgesetzes besagt: „Nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise darf der Termin der Abschiebung dem Ausländer nicht angekündigt werden.“

Regelmäßig bekommen Betroffene vor einer Dublin-Überstellung ein Schreiben der Ausländerbehörde, in dem sie aufgefordert werden, sich zu einem Termin (Tag und auch Uhrzeit wird da genannt) reisefertig zur Abschiebung bereit zu halten. Die Strategie der Behörden liegt auf der Hand: entziehen sich Personen einem so angekündigten Termin, so gelten sie als flüchtig und können in Abschiebehaft genommen werden. Sind das Bundesamt und die Ausländerbehörde, die bei Dublin-Überstellungen in Amtshilfe für das BAMF tätig wird, damit aber nicht selbst auf einem illegalen Pfad unterwegs? Warum sollen Flüchtlingsräte für etwas bestraft werden, was die Behörden in der Praxis selbst anwenden?

„Die Forderung, dass Flüchtlingsräte jetzt bestraft werden sollen, ist nur ein Indiz für eine verfehlte Flüchtlingspolitik. Weil große Teile der Gesellschaft die immer härtere Flüchtlingspolitik nicht gutheißen, greifen Ordnungspolitiker und ihre Claqueure jetzt zur Brechstange. Diese Politik ist ein Angriff auf die Zivilgesellschaft und sollte dringend überdacht werden. Abschiebungen nach Afghanistan werden von einem guten Teil der Gesellschaft abgelehnt. Wer sie unbedingt durchsetzen will, bekommt und verdient Kritik und Protest“, so Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

Ein Beispiel der behördlichen Ankündigung einer geplanten Abschiebung finden Sie hier >>>

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