08.10.2003

Sind Handschuhe illegal?

Nikolaus-Prozeß wird fortgesetzt

Am kommenden Montag wird beim Amtsgericht München der Prozeß gegen Christian W. wegen "Schutzbewaffnung" fortgesetzt. Am 12. Oktober 2002 beteiligten sich Mitglieder des Bayerischen Flüchtlingsrates mit Nikolauskostümen an den Protestaktionen gegen einen Naziaufmarsch in München. W. trug dabei Handschuhe. Daraus konstruierten Polizei und Staatsanwaltschaft den Straftatbestand "passive Bewaffnung". Die Staatsanwaltschaft schrieb: "Diese Schutzbewaffnung hatten Sie angelegt, um im Falle einer gewaltsamen Räumung des Aufzugswegs sich vor unmittelbaren Zwang anwendenden Polizeibeamten schützen zu können."

Für diesen Verhandlungstag wurde vom Gericht kein noch so großer Aufwand gescheut, um ein eindeutiges Urteil fällen zu können: Es wurde eine Wettersachverständige geladen, die mit ihrem Fachwissen zur Kärung der Frage beitragen soll, ob es das Wetter zum damaligen Zeitpunkt angebracht erscheinen lässt, Handschuhe zum Schutz vor der Witterung zu tragen oder nicht. Auch die drei als Zeugen geladenen Polizeibeamten sollen dazu befragt werden.

Der Bayerische Flüchtlingsrat hofft weiterhin auf einen Freispruch für W., der wie tausende andere Demonstranten auch nichts anderes getan hat, als gewaltfrei – und erfolgreich - gegen das braune Treiben zu protestieren.

Die Verhandlung findet am Montag, den 13. Oktober um 9 Uhr 30 im Saal A 127 des Amtsgerichts München, Nymphenburgerstraße statt.

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