19.02.2002

Rot-grüne Bundesregierung sieht ebenfalls „Ausreisezentren“ vor

Wer sich gegen Ausreisezentren ausspricht, kann nicht gleichzeitig für das rot-grüne Zuwanderungsgesetz werben!

Die von der Bayerischen Staatsregierung geplanten sog. „Ausreiseeinrichtungen“ sind eine auch von der Bundesregierung vorgesehene Maßnahme zur Abwehr von „unerwünschten“ Flüchtlingen/MigrantInnen.  Der rot-grüne Entwurf des Zuwanderungsgesetzes („Gesetzentwurf zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“) sieht genau dies in § 62 (2) Aufenthaltsgesetz vor.

Wie die Beispiele aus anderen Bundesländern (z.B.: Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) zeigen, sollen durch „Ausreiseeinrichtungen“ Flüchtlinge durch die spezielle Art der lagermäßigen Unterbringung sowie durch ein voll-ständiges Arbeitsverbot, durch Großküchenverpflegung, die Streichung sämtlichen Bargelds, einer teilweise täglichen Meldepflicht, häufigen „Besuchen“ von BotschaftsvertreterInnen der Herkunftsstaaten usw. zur einer „freiwilligen“ Ausreise bewegt oder in die Illegalität gedrängt werden. Aufgrund dieser Zustände hält es der Bayerische Flüchtlingsrat für gerechtfertigt, von Internierungslagern zu sprechen. Einen deutlicher Beleg für die eigentliche Absicht dieser Lager liefert Herr Martini-Emden, Leiter der „Clearing-Stelle Rheinland-Pfalz für Passbeschaffung und Flugabschiebung“. Er spricht davon, dass „Ausreisepflichtige damit in eine gewisse Stimmung der Hoffnungs- und Orientierungslosigkeit versetzt werden sollen“.

 „Zuwanderung steuern - durch Einsperren, das scheint das Credo nicht nur von Herrn Beckstein, sondern auch von Rot-Grün zu sein“ so Gerti Kiermeier, eine Sprecherin des Bayerischen Flüchtlingsrates. Der einzigen substanziellen Verbesserung durch den rot-grünen Gesetzentwurf, der Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung, stehen als drastische Verschärfungen nicht nur die Internierungslager sondern noch eine Vielzahl weiterer Verschlechterungen entgegen. So sollen  zum Beispiel das Asylbeweberleistungsgesetz und die Residenzpflicht auf weitere Personengruppen ausgedehnt werden. Die Situation von Kinderflüchtlingen wird durch eine Ausschlußklausel, wonach keine Aufenthaltserlaubnis erhalten kann, wenn der  Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird, noch weiter verschärft. Durch das geplante Zuwanderungsgesetz wird sich die Situation für MigrantInnen mit und ohne Fluchthintergrund insgesamt viel eher verschlechtern als verbessern.

Mit ihrer berechtigten Kritik an den Ausreisezentren bleibt die Münchner Stadtratsfraktion der Grünen damit auf halben Wege stehen. „Wer sich gegen Ausreisezentren ausspricht, kann nicht gleichzeitig für das rot-grüne Zuwanderungsgesetz werben“, so Kiermeier.

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert daher, dass die Stadtratsfraktionen von SPD und Grünen sich nicht nur für den Verbleib der Zuständigkeit für Geduldete und Ausreisepflichtige bei der Landeshauptstadt einsetzten sollen. Sie sollen auch Druck auf ihre eigene Partei ausüben, damit die Bundesregierung den Entwurf zum Zuwanderungsgesetz zurücknimmt.  Besser kein Zuwanderungsgesetz als dieses!

Zurück