22.06.2012

Rigide Lagerunterbringung und Versorgung mit Sachleistungen sofort beenden

Nach der massiven Kritik des Bundesverfassungsgerichts am Asylbewerberleistungsgesetz muss die bayerische Staatsregierung sofort handeln / Das Beispiel Würzburg zeigt: Flüchtlinge sind absolut verzweifelt


Am vergangenen Mittwoch verhandelte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Verfassungswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Der stellvertretende Präsident des BVerfG, Ferdinand Kirchhof, kritisierte die „ins Auge stechende Differenz“ zwischen den Hartz IV- und den AsylbLG-Regelsätzen und stellte fest, dass sich auch das AsylbLG „am Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums messen lassen“ muss.

Der Bundesregierung hielt Kirchhof vor: „Ein bisschen Hunger, dann gehen die schon? Das kann es wohl nicht sein!“ Doch gerade Bayern vollzieht diese menschenunwürdige Art der Rückkehrforderung mit besonderer Härte und schreibt sie sogar in der Asyldurchführungsverordnung fest. Dort heißt es in §7 Abs. 5, dass die Unterbringung in Flüchtlingslagern „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“ soll.

Diese menschenunwürdige Mangelversorgung durch Flüchtlingslager, Essens- und Hygienepakete zermürbt die Flüchtlinge massiv. Wie groß das Ausmaß der Verzweiflung ist, zeigt das Beispiel der Flüchtlinge in Würzburg, die sich die Lippen zugenäht und für nächste Woche sogar einen Durststreik angedroht haben.

„Wir sind in großer Sorge um die Gesundheit der streikenden Flüchtlinge in Würzburg“, erklärt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, die massive Kritik des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen und sofort Konsequenzen daraus zu ziehen. Diese sind: Auszug in Wohnungen statt rigider Lagerunterbringung und Bargeld statt Versorgung mit Sachleistungen wie Essens- und Hygienepaketen.“

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