25.03.2010

Residenzpflicht-Neuregelung wird von allen Fraktionen getragen

Opposition kritisiert monatelange Verschleppung ihrer Anträge zur Asylsozialpolitik und setzt Behandlung in der nächsten ordentlichen Sitzung des Sozialausschusses durch

Heute Vormittag hat die von CSU und FDP beantragte Neuregelung der Residenzpflicht einstimmig den Sozialausschuss passiert. Danach sollen sich Flüchtlinge im Asylverfahren nicht nur im Landkreis, sondern im ganzen Regierungsbezirk frei bewegen können. Grenzt ihr Landkreis an einen anderen Regierungsbezirk, dürfen sich die Flüchtlinge auch in diesen Landkreisen frei bewegen.

Für Irritationen sorgte eine Nachfrage des Abgeordneten Peter Meyer (Freie Wähler) zur Umsetzung der Regelung am Beispiel der Flüchtlinge im Landkreis Tirschenreuth. Dieser Landkreis gehört zum Regierungsbezirk Oberpfalz, grenzt aber an den Bezirk Oberfranken. Die angrenzenden Landkreise sind Hof und Bayreuth. Meyer wollte wissen, ob sich die Tirschenreuther Flüchtlinge sowohl im Landreis als auch in der kreisfreien Stadt Bayreuth frei bewegen dürfen, oder nur im Landkreis. Der Vertreter des Innenministeriums Johann Steiner weigerte sich konsequent, diese Nachfrage zu beantworten, er verwies lediglich auf den Wortlaut des CSU/FDP-Antrags, der die Bewegungsfreiheit auf die angrenzenden Landkreise beschränkt. Brigitte Meyer (FDP), Vorsitzende des Sozialausschusses, betonte hingegen, sie gehe davon aus, dass die Bewegungsfreiheit auch die Stadt Bayreuth umfassen werde.

Die Neuregelung soll auch analog für Geduldete angewendet werden. Flüchtlinge mit Duldung, die sich bisher nur im Landreis oder der kreisfreien Stadt bewegen dürfen, sollen ebenfalls in den Genuss der Erweiterung kommen. Eine generelle Erlaubnis für Geduldete, sich im ganzen Bundesland frei zu bewegen, wie es das Bundesgesetz (§ 61 Aufenthaltsgesetz) vorsieht, lehnte Steiner ab. Brigitte Meyer kündigte jedoch eine gesonderte Prüfung der Situation für Geduldete an.

Es könne noch mehrere Monate dauern, bis die Neuregelung der Residenzpflicht in Kraft tritt, erklärte Steiner gegenüber dem Bayerischen Flüchtlingsrat. Zunächst müsse der Beschluss des Landtagsplenums abgewartet werden. Danach werde das Innenministerium eine Verordnung erstellen, zudem müssten die Kommunen angehört werden. Da auch noch die Sommerferien kommen, werde die Regelung erst danach in Kraft treten können. Er wolle aber prüfen, ob das Innenministerium eine Übergangsregelung schaffen könne.

Von Grünen, SPD und Freien Wählern wurde massiv kritisiert, dass ihre Anträge und Gesetzentwürfe z.T. seit fast einem Jahr nicht behandelt würden. Renate Ackermann, migrationspolitische Sprecherin der Grünen, wertete das als „Verschleppungstaktik“ von CSU und FDP. Mit einem Geschäftsordnungsantrag setzten sie durch, dass alle anhängigen Gesetzesentwürfe und Anträge in der nächsten ordentlichen Sitzung behandelt werden müssen, voraussichtlich am 15.04.2010.

Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt die Neuregelung der Residenzpflicht, fordert aber das Innenministerium auf, durchzusetzen, dass sich geduldete Flüchtlinge, wie im Aufenthaltsgesetz vorgesehen, im ganzen Bundesland frei bewegen dürfen. Zudem muss die Neuregelung, nachdem sie von allen Landtagsfraktionen getragen wird, umgehend in Kraft gesetzt werden. „Es ist dringend geboten, dass den Ankündigungen zur Neuordnung der Asylpolitik endlich Taten folgen. Seit eineinhalb Jahren warten die Flüchtlinge in den bayerischen Lagern darauf, dass ihre Lebenssituation deutlich verbessert wird. Es ist nicht hinzunehmen, dass sie für die Entscheidungsunfähigkeit der CSU büßen müssen“, sagt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

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