23.03.2010

Residenzpflicht am 25.03.10 im Bayerischen Landtag

Lockerung der Residenzpflicht nur für Flüchtlinge im Asylverfahren / Neuregelung der Lagerunterbringung von Flüchtlingen auf Mai verschoben


Letzte Woche verkündeten CSU und FDP in einer gemeinsamen Pressemitteilung, dass die Residenzpflicht für AsylbewerberInnen gelockert wird. Brigitte Meyer von der FDP bezeichnete dies als einen „bedeutenden Schritt“ und als „Meilenstein“ und brachte ihre Hoffnung zum Ausdruck, sich mit der CSU auch „in den anderen strittigen Positionen zur Asylpolitik annähern und verständigen zu können“.

Von der Lockerung der Residenzpflicht, die CSU und FDP ausgehandelt haben, profitieren jedoch lediglich Flüchtlinge im Asylverfahren. Sie sollen sich in Zukunft nicht nur in dem Landkreis, in dem sie leben müssen, bewegen dürfen, sondern im gesamten Regierungsbezirk. Diese Lockerung hilft Flüchtlingen in Oberbayern und Mittelfranken, da sie ungehindert in die beiden Ballungszentren München und Nürnberg fahren dürfen. Flüchtlinge aus allen anderen Regierungsbezirken kommen jedoch nicht in diesen Genuss. Ihnen bleibt damit die freie Fahrt zu Versammlungen, Gottesdiensten und Kulturveranstaltungen in ihrer Muttersprache verwehrt, die nur in diesen Ballungszentren stattfinden.

Die vielen geduldeten Flüchtlinge, die in den bayerischen Flüchtlingslagern leben, sind von der Neuregelung nicht umfasst. Doch gerade bei ihnen wird die bundesgesetzlich geregelte Bewegungsfreiheit auf das ganze Bundesland häufig unzulässig auf den Landkreis beschränkt. Wie massiv dieses Problem ist, zeigt das Beispiel der Aktionstage zur Abschaffung der strikten bayerischen Lagerpflicht im Juni 2009. Damals wollten sich viele Flüchtlinge aus Nordbayern an den Protestaktionen in München gegen die Lagerunterbringung beteiligen und sich für ihre ureigenen Interessen einsetzen. Auf Anweisung der „Zentralen Rückführungsstelle Nordbayern“ erhielten sie jedoch keine Befreiung von der Residenzpflicht mit der Begründung, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit nach dem Grundgesetz nur für Deutsche gelte.

Die Lockerung der Residenzpflicht ist das einzige Thema aus dem Gesamtpaket zum Asylsozialrecht, bei dem CSU und FDP einen Kompromiss erzielen konnten. Alle anderen Themen, wie die Unterbringung in Flüchtlingslagern und die Sachleistungen wie Essens- und Hygienepakete, wurden erneut vertagt und werden voraussichtlich erst Anfang Mai debattiert.

„Wir begrüßen es, dass CSU und FDP in dem Teilbereich der Residenzpflicht für AsylbewerberInnen dem nahezu einstimmigen Votum der geladenen ExpertInnen der Landtagsanhörung vom 23.04.2009 gefolgt sind. Jetzt müssen auch bei der Lagerunterbringung Taten folgen. Wir erwarten von CSU und FDP, dass sie besonders hier der einstimmigen Forderung der ExpertInnen folgen und die Lagerpflicht für Flüchtlinge abschaffen. Sollten sie jedoch eine Regelung beschließen, die strikte Einzelfallprüfungen vorsieht und Auszugserlaubnisse an strenge Auflagen knüpft, verfehlen sie das menschenrechtliche Gebot der Stunde, die bayerische Flüchtlingspolitik zu humanisieren“, kommentiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

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