26.04.2003

Regierung von Mittelfranken vertuscht ihre Pannenserie

Zur Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken vom 25.04.2003

res publica, Bayerischer Flüchtlingsrat: Bereits zum zweiten Mal scheiterte die Regierung von Mittelfranken bei der Abschiebung des russischen Deserteurs Dimitri Olenin. Mit ihrer gestrigen Pressemitteilung versucht die Regierung von Mittelfranken nun, ihren Dilettantismus zu vertuschen. Im Bemühen, ihre Aktivitäten zu rechtfertigen, verstrickt sie sich immer tiefer in ein Netz falscher Aussagen.

Die Regierung von Mittelfranken gibt vor, den ersten Versuch der Abschiebung von Herrn Olenin bereits am 14.04.2003 selbst ausgesetzt zu haben. Wäre dem so gewesen, warum bedurfte es dann eines richterlichen Beschlusses, um die Abschiebung tatsächlich zu stoppen?

Ein zweiter Abschiebeversuch hat entgegen der Behauptung der Regierung von Mittelfranken sehr wohl stattgefunden. Wie Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen in Erfahrung brachten, war Herr Olenin zur Vorbereitung der Abschiebung bereits von der JVA Nürnberg in die JVA Stadelheim verlegt worden und befand sich am Donnerstag morgen am Flughafen München. Die Abschiebung scheiterte allein am Fehlen des Heimreisescheins, der nicht rechtzeitig beim Bundesgrenzschutz am Münchner Flughafen einging. Zu behaupten, dies sei kein Abschiebeversuch gewesen, erscheint im Lichte dieser Informationen als Notlüge, um die Pannenserie der Regierung von Mittelfranken zu vertuschen.

Die Behauptung der Regierung von Mittelfranken, es entspreche „nicht der Rechtslage, dass nach einer 1-jährigen Duldung einem Ausländer die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise einzuräumen ist“, ist schlicht falsch. Ein Blick in das Ausländergesetz beweist das Gegenteil. Dort heißt es in § 56, Absatz 6: „Ist der Ausländer länger als ein Jahr geduldet, ist die für den Fall des Erlöschens der Duldung durch Ablauf der Geltungsdauer oder durch Widerruf vorgesehene Abschiebung mindestens einen Monat vorher anzukündigen“. Da wir nicht davon ausgehen, dass der Regierung von Mittelfranken hier ein sachlicher Fehler unterlaufen ist, scheint sie anzunehmen, dass JournalistInnen nicht fähig seien, im Ausländergesetz nachzuschlagen. Nach Erachten des Bayerischen Flüchtlingsrats und res publica ist dies auch ein Hinweis darauf, wie elastisch die Regierung von Mittelfranken das Ausländerrecht auslegt.

Schließlich beruft sich die Regierung von Mittelfranken darauf, dass das Vorgehen der Behörden im Fall Dimitri Olenin gerichtlich bestätigt worden sei. Alle Entscheidungen und Urteile basierten jedoch auf der Annahme, Herr Olenin sei nicht Herr Olenin. Da diese Annahme durch die Ausstellung des Heimreisescheins, der die Identität Herrn Olenins bestätigt, widerlegt ist, sind diese Entscheidungen und Urteile anzuzweifeln. Aufgrund dieser veränderten Faktenlage werden sie in der Mehrzahl zu korrigieren sein.

Dimitri Olenin drohen 25 Jahre Haft in einem russischen Gefängnis. Diese Gefängnisse verstoßen laut Amnesty International vielfach gegen die Menschenrechte. Viele Gefangene, insbesondere solche mit langjährigen Haftstrafen, verlassen diese Gefängnisse nicht mehr lebend. Dass der Leiter des Abschiebelagers Fürth, Herr Christoph Hammer, Herrn Olenin in ein solches Gefängnis abschieben will und selbst vor einem offenen Rechtsbruch nicht zurückschreckt, beweist aus der Sicht von Bayerischem Flüchtlingsrat und res publica nicht nur seine Untragbarkeit als Leiter des Abschiebelagers Fürth, sondern auch die willkürliche Auslegung der geltenden Gesetze zu Ungunsten eines schutzbedürftigen Flüchtlings durch die Regierung von Mittelfranken.

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