13.04.2011

Regierung lockert Lagerpflicht nur ein wenig

Nur wenige Flüchtlinge dürfen aus den Lagern ausziehen / Menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen in Bayern scheitert an überkommener Flüchtlinge-raus-Politik der CSU

Gestern haben die Fraktionen von CSU und FDP bekannt gegeben, dass sie „Neue Fortschritte in der Asylpolitik“ erzielt haben. Danach erhalten Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen die Erlaubnis, aus den bayerischen Flüchtlingslagern auszuziehen. Zudem werde nun der „Asylkompromiss“ von CSU und FDP vom Mai 2010 mit einer vorläufigen Regelung umgesetzt – im Vorgriff auf die Änderung des bayerischen Aufnahmegesetzes, die in den nächsten Wochen und Monaten debattiert und entschieden werden wird.

Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt, dass die FDP nun auch in Bayern durchgesetzt hat, dass Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nicht mehr in Lagern leben müssen. Zu Recht stellen CSU und FDP fest, dass diese ca. 400 Personen eine längerfristige Aufenthaltsperspektive haben und sie deshalb nicht durch die Unterbringung in Lagern zur Ausreise gedrängt werden dürfen.

Der sog. „Asylkompromiss“ und seine Umsetzung lassen jedoch aus Sicht des Bayerischen Flüchtlingsrats zu wünschen übrig. Familien mit Kindern dürfen erst nach Abschluss des ersten Asylverfahrens aus den Lagern ausziehen, also nach 2-3 Jahren. Alle anderen erst nach 6-7 Jahren, da sie zusätzliche 4 Jahre warten müssen. Von der Erlaubnis, aus den Lagern auszuziehen, werden grundsätzlich Flüchtlinge ausgenommen, die z.B. wegen Verstößen gegen die Residenzpflicht zu Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurden. Dadurch wird nur ein kleiner Teil der Flüchtlinge, die zum Leben in Lagern gezwungen sind, eine Erlaubnis zum Auszug erhalten.

Die Situation in den bayerischen Flüchtlingslagern hat derzeit dramatische Ausmaße angenommen. Durch den Anstieg der Zahl der AsylbewerberInnen in Bayern sind die Erstaufnahmeeinrichtungen und die ca. 115 Flüchtlingslager zum Bersten überfüllt. Die Bezirksregierungen suchen händeringend nach neuen Lagerstandorten, um ihrer Unterbringungspflicht nachkommen zu können. Eine generelle Abschaffung der Lagerpflicht würde hier schnelle Entlastung bringen, da dann viele Flüchtlinge aus den Lagern ausziehen und Platz für die neu angekommenen schaffen würden. Dann wären auch Modelle für die dezentrale Unterbringung, wie von den Landkreisen Coburg und Landshut vorgeschlagen, umsetzbar.

„Fast auf den Tag genau 2 Jahre ist es her, dass 30 ExpertInnen im Rahmen einer Landtagsanhörung der bayerischen Staatsregierung die Leviten gelesen haben. Mediziner, Rechtsanwälte, Flüchtlinge, VertreterInnen von Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsorganisationen, sowie von Städten und Landkreisen haben einstimmig die Abschaffung oder die Begrenzung der Lagerpflicht gefordert. Doch die CSU fischt lieber Stimmen am rechten Rand, als ihre überkommene Flüchtlinge-raus-Politik zu revidieren“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Flüchtlinge sind kein Frachtgut. Doch Sozialministerin Haderthauer lagert sie lieber jahrelang ein, als ihrer Verpflichtung nachzukommen, Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen.“

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