29.11.2016

Rechtswidrige Abschiebung eines albanischen Jugendlichen

Bayerischer Flüchtlingsrat kritisiert Maßlosigkeit bei Abschiebungen in Bayern

Auf Geheiß der Regierung der Oberpfalz hat am vergangenen Mittwoch, 23.11.2016, die Abschiebung eines Minderjährigen aus einer Jugendhilfeeinrichtung heraus nach Albanien stattgefunden, wie dem Bayerischen Flüchtlingsrat jetzt bekannt wurde. Im Haus des guten Hirten in Schwandorf, wo der Jugendliche betreut wurde, ist man entsetzt. Der 16-jährige Jugendliche wurde mittellos am Flughafen Tirana abgesetzt. Am Mittwochnachmittag rief er aufgelöst von Tirana im Haus des Guten Hirten in Schwandorf an. Niemand hatte ihn am Flughafen in Empfang genommen. Das ist nach Ansicht des Bayerischen Flüchtlingsrats absolut rechtswidrig.

Nach Paragraph 58.1a AufenthG muss sich die Behörde vor der Abschiebung eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers vergewissern, dass einem Mitglied seiner Familie, einer zur Personensorge berechtigten Person oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung übergeben wird.

 

„Der Bayerische Flüchtlingsrat verurteilt diese rechtswidrige Abschiebung aufs Schärfste. Sie ist ein Zeichen dafür, dass das Interesse, zu höheren Abschiebezahlen zu kommen, bei den verantwortlichen Behörden ganz offenkundig jede moralische Hemmung gelöst hat,“ kritisiert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

 

„Diese Abschiebepolitik ist menschenverachtend und Verletzt die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Offensichtlich ist die verantwortliche Regierung der Oberpfalz ihrer Verpflichtung, für eine angemessene Aufnahme des Jugendlichen im Herkunftsland zu sorgen, nicht nachgekommen. Wir fordern, dass die Abschiebung umgehend rückgängig gemacht und der Junge wieder nach Bayern geholt wird.“

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