27.04.2016

Rassismus vom Amt

In Erding wird Flüchtlingen Bargeld verweigert

 


Schäbig kann ein Zustand sein, aber auch eine Haltung. In Erding versucht man gerade, gegenüber Flüchtlingen beide Möglichkeiten in Deckung zu bringen. Die Einführung einer Geldkarte, mit der man kein Geld bekommen kann, sondern auf einen 100% bargeldlosen Kaufverkehr verpflichtet wird, zeugt von umfassender Schäbigkeit bei der verantwortlichen Verwaltung des Landkreises. Auch wenn heutzutage viele Geschäfte bargeldlos abgewickelt werden können, so sind wir in vielen Alltagdingen auf Bares angewiesen: welcher kleine Bäcker, welches Eiscafé hat einen Kartenleser, wie sollen Schulkinder ein Pausenbrot kaufen oder Kopiergeld in der Schule abgeben, wie kaufe ich bargeldlos eine Fahrkarte im Linienbus? Flüchtlinge sind damit zum Kauf in Supermärkten gezwungen, die sie kaum mehr legal erreichen können. Mit Glück bekommen sie dort das Restgeld in bar auf die Hand.
 
Die ausnahmslose Ausgabe von Chipkarten entspricht auch nicht einer unbaren Form der Geldleistung. Die Umstellung auf ein Chipkartensystem stellen Sachleistungen dar. In einem Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 29. November 2015 wird darauf hingewiesen, dass das Ziel der Umsetzung auf Sachleistungen auch durch ein Chipkartensystem erreicht werden kann.

Bereits in 2012 hat sich das Landratsamt in Erding eine besonders ausgefallene Idee einfallen lassen: Ein spezieller Supermarkt, in dem die Flüchtlinge ohne Bargeld nach einem Punktesystem lediglich die Produkte zur Auswahl hatten, die ohnehin in den Essenspaketen zu finden waren. Eine nicht nur teurere Lösung als die Auszahlung von Bargeld, sondern auch eine rassistische Maßnahme, die eine Ausgrenzung der Betroffenen nur noch mehr förderte.
Im Mai 2015 ließ sich der LK erneut einen diskriminierenden Sonderweg einfallen. Trotz damaliger eindeutiger Gesetzeslage wurden nur noch Kleidergutscheine statt Bargeld ausgegeben. Landrat Bayerstorfer begründete die Entscheidung u.a. damit, dass "Bargeld falsche Anreize" schaffe.

Der Bayerische Flüchtlingsrat sieht hier Rassismus vom Amt. Das Landratsamt Erding überschreitet erneut seine Kompetenzen und setzt seine Abschreckungs- und Ausgrenzungspolitik weiter fort.“ kritisiert Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Diese Maßnahme lässt sich durch nichts begründen. Erneut wird eine Personengruppe massiv an der Teilhabe am sozialen Leben behindert. Zahlreiche Landkreise überweisen Flüchtlingen ihren Geldbetrag auf ein normales Bankkonto. Dass der Landkreis Erding das nicht will, weckt Zweifel daran, dass im Landkreis Erding Interesse an Menschenwürde und Integration von Flüchtlingen besteht. Dieser Behördenwillkür und Ausgrenzung muss Einhalt geboten werden. Der Landrat in Erding muss eine Behördenentscheidung verantworten, die der Haltung der Zornedinger CSU-Vorsitzenden in nichts nachsteht“.

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