19.12.2007

Prozess um Nördlinger Flüchtling vertagt

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebeversuche / Schlampige Aktenführung

Wegen ungeklärter Umstände und schlampiger Aktenführung konnte die Staatsanwaltschaft heute keine Verurteilung von Felleke Bahiru Kum erreichen, der Prozess wurde vertagt. Dem Flüchtling aus Nördlingen wird Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main will vor einer Entscheidung zunächst die Rechtmäßigkeit der Abschiebung überprüfen, an der nicht nur der Bayerische Flüchtlingsrat ernsthafte Zweifel hegt.

Auch die schlampige Aktenführung durch die Staatsanwaltschaft machten die Vertagung des Prozess nötig. So wurde weder die Crew der Abschiebeflüge befragt, noch Aufzeichnungen der Abschiebebeobachtung Frankfurt in die Akten aufgenommen.

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