21.01.2009

„Private Wohnsitznahme“ statt Flüchtlingslager

Am Donnerstag, den 22.01.2009 entscheidet der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen über eine „Resolution zur Gemeinschaftsunterkunft in Neuburg a. d. Donau“

Die Resolution, ein Kompromiss, um den die Kreistagsfraktionen und das Landratsamt heftig gerungen haben, enthält als zentrale Forderungen:

Gestaltungsspielräume bei der Unterbringung von Flüchtlingen nutzen
Die bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, ihre Gestaltungsspielräume zu nutzen, die die bundesgesetzlichen Regelungen (Asylbewerberleistungsgesetz und Asylverfahrensgesetz) lassen. Sie soll bei einer Änderung der Lagerunterbringung von Flüchtlingen die „Erfahrungen anderer Bundesländer berücksichtigen, welche die private Wohnsitznahme in größerem Umfang erlauben als im Freistaat Bayern“.

Private Wohnsitznahme statt Flüchtlingslager
Die bayerische Staatsregierung soll Flüchtlingen die „private Wohnsitznahme“ erlauben. Dies führe nicht nur zu „einer Verringerung der erforderlichen Unterbringungskapazitäten“, sondern sei insbesondere bei längjährig Geduldeten „aus sozialen Gründen geboten“.


Bereits am 18.12.2008 sollte der Kreistag Neuburg-Schrobenhausen über die Resolution zum Neuburger Flüchtlingslager entscheiden. Damals wurde sie jedoch mit Verweis auf die Geschäftsordnung vertagt, angeblich sei sie nicht 2 Wochen vor der Sitzung eingereicht worden. Danach entstand eine Debatte zwischen Kreistagsfraktionen und Landratsamt. Über die errungene Kompromissresolution wird nun der Sozialausschuss des Kreistags in seiner Sitzung am 22.01.09 beraten.

„Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen diese Resolution einstimmig annehmen würde. Sie bringt wichtige Argumente in die Debatte auf Landtagsebene über die Zukunft der Lagerunterbringung von Flüchtlingen ein und könnte damit zu einer Abschaffung der Flüchtlingslager in Bayern beitragen“, kommentiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

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