18.02.2006

Petitionsausschuss entlasten - Härtefall-Kommission einrichten!

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert eine Härtefallkommission für Flüchtlinge

Länger als ein Jahr schon dümpelt das Thema Härtefall-Kommission in Bayern herum, ohne dass ernsthafte Forschritte zu verzeichnen wären. In anderen Dingen, wenn es zum Beispiel um höhere Hürden für Einbürgerung geht, zeigt Bayerns Innenminister Günther Beckstein weitaus mehr Biss. Will Beckstein hier den Stab vom bayerischen Ministerpräsidenten übernehmen?

Sackgasse Petitionsausschuss

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden hat sich in den letzten Jahren für Flüchtlinge zumeist als sinnlos erwiesen. Bis auf wenige Ausnahmen, so, als der Ausschuss im vergangenen Herbst die Abschiebung eines Familienvaters verhinderte, dessen Frau in der Psychiatrie und dessen Kinder in einer Jugendeinrichtung hätten zurückbleiben müssen. In fast allen anderen Fällen zeigte die CSU-Mehrheit auch bei ausgesprochenen Härtefällen vor allen Dingen Härte. Gingen ihr die Begründungen für die Ablehnung eines Gesuchs aus, so verwies sie regelmäßig darauf, dass der Rechtsweg ja ausgeschöpft sei und man leider nichts mehr machen könne. Für die Behandlung von Härtefällen bei Flüchtlingen haben sich die CSU-VertreterInnen im Petitionsausschuss selbst disqualifiziert.

Beckstein als Härtefall-Kommission?

Der bayerische Innenminister selbst hatte oft mehr Einsehen. Günther Beckstein gestattete immer wieder mal ein Bleiberecht auch in Fällen, die im Petitionsausschuss kaum eine Chance gehabt hätten. Doch auch diese absolutistische Manier ist kaum geeignet, eine Härtefall-Kommission zu ersetzen, fehlt es hier doch am Minimum an Durchschaubarkeit der jeweiligen Entscheidungsgründe.

Für ein transparentes und faires Verfahren

Genau hier liegt der Sinn einer Härtefall-Kommission auch für Bayern. Die Fälle von Flüchtlingen, deren Ausweisung eine besondere Härte darstellen würde, dürfen nicht länger zwischen einer halsstarrigen Ausschussmehrheit und einsamen Büro-Entscheidungen zerrieben werden. Die Härtefall-Regelung im Zuwanderungsgesetz sieht aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten vor, auch wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist. Härtefälle gehören deshalb auf den Tisch einer Kommission, die in der Lage ist, die besondere Situation von Flüchtlingen sachverständig zu beurteilen und nicht allein nach ausländerrechtlichen Verweigerungsgründen sucht. Eine solche Kommission sollte deshalb nicht der Landtagsmehrheit unterworfen sein, sondern sich aus zivilgesellschaftlichen Kräfte zusammensetzen, die ihre Kenntnisse aus der Arbeit mit Migranten und Flüchtlingen einbringen können.
Die Entscheidung für eine Härtefall-Kommission, die auch mal Gnade vor Recht ergehen lässt, stünde auch der CSU Fraktion im Bayerischen Landtag gut zu Gesicht.
Innenminister Günther Beckstein sollte sich hier nicht von einigen Hardlinern seiner Partei ausbremsen lassen. Die Erfahrungen anderer Bundesländer, die schon längst auf dem Tisch liegen, zeigen, dass eine Härtefall-Kommission keine Bedrohung, sondern eher der Beweis für eine demokratisch und rechtsstaatlich verfasste Gesellschaft ist.

Die Leistungsgrenze

Eine Härtefall-Kommission ist gedacht für Fälle besonderer Härte. Die Kommissionen anderer Bundesländern behandeln im Jahr nur wenige Dutzend Fälle. Was eine Härtefall-Kommission nicht zu leisten vermag, ist die Korrektur einer rigiden Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes insbesondere bei Flüchtlingen mit langjährigem Aufenthalt. Für diese sogenannten Altfälle ist es unabdingbar, dass eine Bleiberechtsregelung geschaffen wird, die langjährig hier lebenden Flüchtlingen die Sicherheit verschafft, dass sie eine dauerhafte Perspektive für ihr Leben entwickeln können. Eine Härtefall-Kommission kann ein dringend notwendiges Bleiberecht nicht ersetzen. Wir appellieren deshalb an Innenminister Günther Beckstein, sich als derzeitiger Vorsitzender der Innenministerkonferenz der Länder für eine humane und großzügige Bleiberechtsregelung stark zu machen.

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