19.05.2006

Passlosigkeit als Straftat?

Debru Zewdie Ejeta, Flüchtling aus Äthiopien, steht am Montag, den 22. Mai 2006 in Neuburg an der Donau vor Gericht. Vorwurf: Aufenthalt ohne Pass. Strafandrohung: 90 Tage Gefängnis

„Sie werden daher beschuldigt, sich ohne Pass oder Ausweisersatz in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten zu haben“ heißt es in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Debru Zewdie Ejeta geht es wie vielen anderen Flüchtlingen. Ihm wird vorgeworfen, aus „persönlich taktischen Gründen“ die Ausstellung eines Passes seines Herkunftsstaates zu verhindern. Dabei wird regelmäßig ignoriert, dass sich vielfach die Botschaften der Herkunftsländer weigern, neue Pässe auszustellen.

Doch im Fall von Debru Zewdie Ejeta spielt sich eine Kuriosität ab. Obwohl noch eine gütliche Einigung besteht, die er vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München mit dem Freistaat Bayern, u.a. vertreten durch Herbert Müller, Leiter der Ausländerbehörde des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen, vereinbart hatte, steht er massiv unter Druck. Darin verpflichtete sich Debru Zewdie Ejeta, eine Vielzahl von Schritten zu unternehmen, um einen Pass zu bekommen. Die Ausländerbehörde verpflichtete sich im Gegenzug, der ermittelnden Staatsanwaltschaft mitzuteilen, dass Debru Zewdie Ejeta an der Beschaffung eines Passes in ausreichender Form mitwirkt, um eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Doch eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft gab es nie. Statt dessen hat Debru Zewdie Ejeta am 22. Mai 2006 um 14 Uhr am Amtsgericht Neuburg an der Donau seinen Prozess wegen „unerlaubtem Aufenthalt ohne Pass“.

Der Bayerische Flüchtlingsrat sieht den Prozess äußerst kritisch. „Debru Zewdie Ejeta war maßgeblich an der Organisation der Proteste in Neuburg an der Donau gegen die Lebensbedingungen im dortigen Flüchtlingslager beteiligt. An ihm, der unangenehm aufgefallen ist, soll ein Exempel statuiert werden, das allen anderen Flüchtlingen zeigen soll, wohin Proteste führen“, sagt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir hoffen, dass diese Strategie der Kriminalisierung vor dem Amtsgericht Neuburg an der Donau keinen Erfolg hat“.

Gerichtstermin:
Strafsache gegen Debru Zewdie Ejeta wg. unerlaubtem Aufenthalt ohne Pass
Montag, 22.05.2006, 14 Uhr Amtsgericht Neuburg an der Donau, Zimmer 42

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