08.12.2016
Noch immer ein Ausgrenzungsgesetz
Das sogenannte bayerische Integrationsgesetz trennt statt zu vereinen
Heute soll das sogenannte Bayerische Integrationsgesetz im Landtag verabschiedet werden. Auf die umfassende Kritik von Wohlfahrtsverbänden und gesellschaftlichen Institutionen hat die CSU nur mit kleinen Schönheitsreparaturen reagiert. Statt die Schulpflicht in den Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen – kurz Abschiebelagern - abzuschaffen, soll das Integrationsgesetz nun Schulen in den Lagern legitimieren. Die Schulpflicht soll dort in besonderen Klassen und Unterrichtsgruppen erfüllt werden. Aktuell sitzen Kinder jeden Alters ein paar Stunden pro Tag zusammen in einem Raum und werden ohne Schulbücher und ohne Chance auf einen Schulabschluss beschäftigt. Diese „Beschulung“ findet seit Anfang des Schuljahres statt. In den Monaten davor waren es nur 12 Stunden pro Woche.
„Es ist ein Ausgrenzungsgesetz, kein Integrationsgesetz“, kritisiert der Bayerische Flüchtlingsrat. Neben vielen einzelnen Kritikpunkten weist insbesondere die unscharfe Rede von einer Leitkultur in die falsche Richtung.
Das sogenannte Bayerische Integrationsgesetz spricht von einem fiktiven bayerischem Kollektiv, das in seiner durch Werte und Tradition geprägten Leitkultur seine Identität finde. Zu dieser Gemeinschaft haben nur ausgewählte Personen Zutritt. Alle anderen müssen draußen bleiben, egal wie lange sie trotz unterstellter geringer Bleibeperspektive schon hier leben.
Wer u.a. von einer Bewahrung der kommunalen Einrichtungen vor Zweckentfremdung entgegen der üblichen Sitten und Gebräuchen spricht, legt damit den Nährboden für Ressentiments gegenüber bestimmten Personen und bestärkt gefährliche Vorurteile.
Im Vorblatt des Gesetzesentwurfes wird ein Angstszenario aufgebaut. Der Erhalt des sozialen Friedens und die Vermeidung sozialer Konflikte werden als Vorwand genommen, ein Gesetz zu verabschieden, das ausgrenzt und pauschal diskriminiert. Die AFD-Wählerschaft soll integriert werden, sonst niemand.
„Die Vermischung von Brauchtum und Gesetz im sogenannten Integrationsgesetz unterläuft einen Rechtsstaat, der auf klare Regeln für Alle setzt. Windig begründete Sonderregeln und Sonderstrafen für Ausländer*innen und Geflüchtete weichen die Rechtsstaatlichkeit auf, statt sie zu stärken.“, kritisiert Hanna Smuda vom Bayerischen Flüchtlingsrat.