13.04.2006

Nicht förderungswürdig?

Der Bayerische Flüchtlingsrat bekommt keine Mittel des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF)

Das für die Verwaltung des Flüchtlingsfonds in Deutschland zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat den EFF Antrag des Bayerischen Flüchtlingsrat bei der letzten Vergabe nicht berücksichtigt. „Sowohl die Entscheidung des Bundesamtes als auch die Art des Zustandekommens dieser Entscheidungen sind uns unverständlich“ konstatiert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Zum Glück erfahren wir auf unseren Hilferuf hin aus der Bevölkerung und den Flüchtlingsinitiativen eine enorme Solidarität und Hilfsbereitschaft. Das zeigt uns, dass die Notwendigkeit einer engagierten Unterstützung für Flüchtlinge gerade in Bayern durchaus gesehen wird.“

Flüchtlingsarbeit mit Breitenwirkung vom Bundesamt nicht gewollt

Der Bayerische Flüchtlingsrat unterstützt in vielfältiger Weise Flüchtlinge und Flüchtlingsarbeit in Bayern. Der Flüchtlingsrat ist die einzige unabhängige Struktur in Bayern, an die sich Flüchtlinge und Initiativen wenden können, wenn sie Beratung, Rechtshilfe oder Öffentlichkeit brauchen.

Das Projekt des Bayerischen Flüchtlingsrat ist Teil eines bundesweiten Projektes zur Beratung und Vernetzung der Initiativen in der Flüchtlingsarbeit. Ausgerechnet die Länder mit den meisten Flüchtlingen, NRW und Bayern, wurden nun aus der Förderung gestrichen. Dies konterkariert den Versuch einer bundesweiten Flüchtlingshilfe durch Pro Asyl und Landesflüchtlingsräte. Noch vor gut zwei Jahren wurde das Projekt der Landesflüchtlingsräte vom Bundesamt noch als (einziges) Beispiel für vorbildliche Praxis nach Brüssel gemeldet – nun kehrt das Bundesamt diesem beispielhaften Projekt den Rücken, indem es den Flüchtlingsräten NRW und Bayern die Förderung versagt.

Wenig Geld für viel Wirkung

Die beantragte Fördersumme ist, gemessen am Gesamtvolumen der Fördermittel gering. Im Falle Bayerns beträgt das Antragsvolumen des Flüchtlingsrats lediglich ein Dreißigstel der auf Bayern entfallenden EFF Fördermittel (3,38%). In Anbetracht der geringen beantragten Mittel hat die Arbeit des Flüchtlingsrats enorme Effizienz und Breitenwirkung. Der Bedarf an Unterstützung und Beratung von Ehrenamtlichen ist wegen Kürzungen staatlicher Mittel und dem Rückzug der Wohlfahrtsverbände aus der Flüchtlingsberatung mindestens gleichbleibend. Auch die Öffentlichkeitsarbeit des Flüchtlingsrates ist notwendig, in den Augen des Bundesamtes allerdings wohl nicht förderungswürdig.

Undurchsichtige Vergabepraxis des EFF stürzt Strukturen der Flüchtlingsarbeit in die Krise

Der Bayerische Flüchtlingsrat reduzierte wie viele andere Antragsteller auf Aufforderung des Bundesamtes im Herbst 2005 seine Antragssumme von ursprünglich 34.000 Euro. Erst auf Anfrage teilte das Bundesamt schließlich im Februar 2006 mit, dass der Antrag trotzdem abgelehnt worden ist. Diese intransparente Praxis hat verhindert, dass der Bayerische Flüchtlingsrat sich rechtzeitig um anderweitige Fördermittel bemühen konnte und muss eher als Behinderung der Flüchtlingsarbeit denn als Förderung betrachtet werden.

Breite Solidarität

Der Ausschluss von den Fördermitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds hat in Bayern viel Solidarität mit dem Flüchtlingsrat hervorgerufen. Seit Mitte Februar unterstützen mehr als 130 neue Förderer den Flüchtlingsrat, hinzu kommen viele Spenden. Der Flüchtlingsrat braucht rund 240 neue Fördermitglieder, um seine Arbeit in diesem Jahr fortführen zu können.

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