13.07.2010

Neuregelung der Lagerunterbringung am Mittwoch im Landtagsplenum

Flüchtlingen mit Bagatelldelikten und Opfern von Kriminalisierung darf der Auszug aus den Lagern nicht verwehrt werden

Am Mittwoch, den 14.07.2010, ist die Lagerunterbringung von Flüchtlingen in Bayern abschließend Thema im Plenum des Bayerischen Landtags. Die durchweg guten Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien, die die Lagerunterbringung von Flüchtlingen auf maximal ein Jahr begrenzen wollen, werden in zweiter Lesung behandelt und aller Voraussicht nach abgelehnt. Dafür wird der faule Kompromiss von CSU und FDP mit Koalitionsmehrheit wohl angenommen werden. Er sieht unter vielen kaum zu erfüllenden Bedingungen den Auszug aus den Lagern für Familien mit Kindern erst nach 2-3 Jahren, für alle anderen erst nach 6-7 Jahren vor. Ausgenommen werden allerdings „Straftäter“ und Flüchtlinge, die bei der Klärung ihrer Identität nicht hinreichend mitwirken.

Flüchtlinge werden durch besondere Straftatbestände des Ausländerrechts kriminalisiert. Sie dürfen ihren Landkreis bzw. den Regierungsbezirk nicht verlassen und müssen immer einen Reisepass mit sich führen. Verstöße gegen diese Vorschriften werden mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Deshalb gibt es nur wenige Flüchtlinge, die aufgrund des hohen polizeilichen Verfolgungsdrucks durch die ausgedehnte Schleierfahndung in Bayern nach längerem Aufenthalt keine solche Vorstrafe haben.

Zudem sorgt die Mangelversorgung mit Essenspaketen und 40,80 Euro Bargeld pro Monat dafür, dass Flüchtlinge oftmals Bagatelldelikte begehen müssen. So kostete beispielsweise eine Monatskarte für den MVV vor Einführung des Sozialtickets für Flüchtlinge, die in der Hintermayerstraße in München-Allach untergebracht sind, alleine schon ca. 60 Euro – kein Wunder, dass Flüchtlinge zu Geldstrafen aufgrund Fahrens ohne Fahrschein verurteilt wurden.

All diesen Flüchtlingen droht nun der Ausschluss vom Auszug aus den Lagern. Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert deshalb von CSU und FDP, die Definition des Straftäters möglich weich zu fassen. Ansonsten müssen Flüchtlinge mit Bagatelldelikten und Opfer der Kriminalisierung weiter über Jahre ihr Leben in Lagern fristen.

Eine pragmatisch einfache Lösung für dieses Problem wäre die analoge Anwendung des § 9, Abs. 2 Nr. 4 Aufenthaltsgesetz. Er regelt die Erteilung von unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen (Niederlassungserlaubnis) und ermöglicht, dass Straftaten gegen Integrationsleistungen abgewogen werden können.

„Flüchtlingslager sind menschenunwürdig und gehören schleunigst abgeschafft. Dennoch werden CSU und FDP die von ihnen beantragte Neuregelung der Lagerunterbringung von Flüchtlingen in Bayern durchsetzen, die aufgrund der langen Fristen ein fauler Kompromiss ist. Wenn zusätzlich noch mit rigiden Ausschlusskriterien Flüchtlingen mit Bagatelldelikten und Opfern der Kriminalisierung der Auszug aus den Lagern verwehr wird, läuft die Regelung ins Leere, kaum jemand wird davon profitieren können“, kommentiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir fordern von CSU und FDP, wenigstens die Ausschlusskriterien so zu definieren, dass auch wirklich eine nennenswerte Zahl von Flüchtlingen in den Genuss der Neuregelung kommt.“

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