03.06.2011
Menschenrechtswidrig!
Vereinte Nationen kritisieren Asylbewerberleistungsgesetz und Lagerunterbringung von Flüchtlingen
„Der Ausschuss nimmt mit tiefer Besorgnis die Situation von Asylsuchenden zur Kenntnis, die keine angemessenen Sozialleistungen erhalten, in unangemessenen und überfüllten Unterkünften leben, eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und lediglich Zugang zu medizinischer Notfallversorgung haben“.
Mit dieser Kritik greift der Sozialausschuss der Vereinten Nationen direkt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an. Dieses Bundesgesetz sieht Sozialleistungen für Flüchtlinge vor, die rund ein Drittel unter Hartz IV-Niveau liegen und als Sachleistungen gewährt werden sollen. Es wurde zudem vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen als grundgesetzwidrig eingeschätzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Selbst die Bundesregierung hat die Verfassungswidrigkeit des AsylbLG eingestanden, ohne daraus jedoch bisher Konsequenzen zu ziehen. Die Vereinten Nationen reihen sich in die lange Liste der KritikerInnen des AsylbLG und der Lagerunterbringung in Deutschland ein, zu denen neben Flüchtlingen und Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen, Landkreisen und Städten, ÄrztInnen und RechtsanwältInnen auch der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats gehört.
Die Kritik der Vereinten Nationen ist aber auch ein harter Schlag gegen die rigide bayerische Flüchtlingspolitik. Denn in Bayern herrscht im bundesweiten Vergleich nach wie vor die strikteste Lagerpflicht für Flüchtlinge und eine entwürdigende Versorgung mit Sachleistungen in Form von Essens- und Hygienepaketen. Doch die bayerische Staatsregierung hält unverändert an ihrem Lagersystem für Flüchtlinge fest. Sie hat noch nicht einmal ihren lange versprochenen Gesetzentwurf in den bayerischen Landtag eingebracht, mit dem der mangelhafte „Asylkompromiss“ von Mai 2010 umgesetzt werden soll.
„Wie viele KritikerInnen braucht die bayerische Staatsregierung noch, bis sie endlich die Lagerpflicht für Flüchtlinge und die Versorgung mit Essenspaketen abschafft?“ fragt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Die Vereinten Nationen werten die unangemessenen Sozialleistungen für Flüchtlinge, Lagerunterbringung, Arbeitsverbote und medizinische Mangelversorgung als Menschenrechtsverstoß. Menschenrechte haben Vorrang und das kann nur heißen: Asylbewerberleistungsgesetz, Flüchtlingslager und Arbeitsverbote abschaffen!“
Den Bericht der Vereinten Nationen finden Sie unter:
www2.ohchr.org/english/bodies/cescr/docs/E.C.12.DEU.CO.5-ENG.doc